Inneres. Eine eindeutige Position des Parlaments bei Sicherheitsaufgaben fordert die Fraktion der FDP in einem Antrag zur klaren Trennung von Polizei- und Bundeswehraufgaben ( 16/563). Der Bundestag soll sich dafür aussprechen, dass die Bundeswehr äußere Sicherheit gewährleiste und die Polizei für die Sicherheit im Inneren zuständig sei. Eine eventuell angestrebte Grundgesetzänderung ist nach Auffassung der Liberalen unnötig, da die Polizei nach den bestehenden gesetzlichen Instrumentarien auf die Hilfe der Bundeswehr zurückgreifen könne, wenn dies zur Erfüllung von Sicherheitsaufgaben bei schweren Unglücksfällen oder Naturkatastrophen erforderlich sei.
Die Bundesregierung solle an der strikten Trennung der Aufgaben von Bundeswehr und Polizei festhalten, so die Liberalen. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits bei der Überprüfung des Luftsicherheitsgesetzes in der ersten mündlichen Verhandlung im November 2005 auch Bedenken zur Vereinbarkeit der verfassungsrechtlichen Grundsätze mit einem möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inneren angemeldet. Zudem sei die Bundeswehr nicht für polizeiliche Aufgaben ausgebildet oder ausgerüstet. Moderne Polizeiarbeit erfordere eine spezialisierte Ausbildung, die nicht ohne weiteres ersetzt werden könne.