Arbeit und Soziales. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 8. Februar einen Gesetzentwurf ( 16/342) einstimmig angenommen, mit dem ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Hotels und Gaststätten umgesetzt werden soll. In dem Entwurf heißt es, die Anforderungen, die das Übereinkommen stelle, seien in der Bundesrepublik unter anderem durch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes sowie durch die im Hotel- und Gaststättenbereich geltenden Tarifverträge erfüllt. Weitere gesetzliche Regelungen seien daher nicht nötig.