Gesundheit. Die Bestimmungen zur Erhebung der Praxisgebühr möchte die Linksfraktion aus dem Sozialgesetzbuch streichen. In einem Gesetzentwurf ( 16/451) beklagt sie, dass die Praxisgebühr insbesondere ärmere Bevölkerungsgruppen treffe, deren medizinische Grundversorgung schon jetzt nicht mehr gewährleistet sei. Mit der Praxisgebühr sei erstmalig eine Eintrittsgebühr für den Zugang zu medizinischen Leistungen geschaffen worden, von denen Menschen mit geringem Einkommen "ausgegrenzt" würden. Zum Ausgleich für den Wegfall der Praxisgebühr schlägt die Linke Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt vor, die aus der Tabaksteuer finanziert werden sollten. Der Gesetzentwurf wurde am 9. Februar zur Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.