Arbeit und Soziales. Frühere Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) der DDR sollen einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen erhalten. CDU/CSU und SPD wollen sie in den Geltungsbereich des seit dem 1. Januar 1997 geltenden Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen in den neuen Ländern einbeziehen.
Sie haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet ( 16/444) vorgelegt. Der Bundestag hat ihn am 9. Februar zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Ebenfalls einbezogen werden die Angehörigen der übrigen Sonderversorgungssysteme der DDR, also der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs. Zugleich soll einen Anspruch auf Dienstbeschädigungsausgleich rückwirkend zum 1. März 2002 erhalten, wer am 1. August 1991 Anspruch auf eine Dienstbeschädigungsrente eines DDR-Sonderversorgungssystems hatte, diesen Anspruch aber aufgrund rechtlicher Änderungen verloren hat.
Der Gesetzentwurf geht unter anderem auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2001 über Regelungen zu den Dienstbeschädigungsteilrenten aus den Sonderversorgungssystemen der DDR zurück. Das höchste deutsche Gericht hatte seinerzeit die Vorschriften des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes, welche besagen, dass diese Dienstbeschädigungsteilrenten bei den Angehörigen dieser Sonderversorgungssysteme wegfallen, wenn diese Renten mit anderen Leistungen zusammentreffen, für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Weitere Änderungen in dem Gesetzentwurf gehen auf einen Beschluss des Verfassungsgerichts vom 9. November 2004 zurück. Das Gericht hielt es für nicht verfassungsgemäß, dass für den Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft keine Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und dem Opferentschädigungsgesetz vorgesehen sind, wenn er nach dem gewaltsamen Tod des anderen Lebenspartners die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernimmt und dabei auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet. Karlsruhe hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, bis Ende März dieses Jahres eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Schließlich hatte das Bundessozialgericht am 20. Juli 2005 entschieden, dass für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz in den neuen Ländern nicht nur die Beschädigtengrundrente und die Schwerstbeschädigtenzulage, sondern auch die Alterszulage gezahlt werden muss.
Die zu erwartenden Nachzahlungen für die ehemaligen Angehörigen der Sonderversorgungssysteme der DDR beziffern die Fraktionen auf 735.000 Euro für den Bund, davon 335.000 Euro für ehemalige Angehörige von MfS und AfNS. Die jährlichen Mehraufwendungen für MfS-/AfNS-Angehörige werden rückwirkend zum 1. März 2002 auf 540.000 Euro beziffert. Auf die neuen Länder kommen danach Nachzahlungen für Angehörige der Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs von 250.000 Euro zu. Ohne die Neuregelung wäre dagegen mit Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Euro jährlich sowie Nachzahlungen von bis zu 5,5 Millionen Euro zu rechnen, heißt es in dem Entwurf.