Ernährung und Landwirtschaft. Mit dem Anliegen, den Tierschutz voranzubringen, haben die Bündnisgrünen zwei Anträge ( 16/549, 16/550) eingebracht, die der Bundestag am 9. Februar zusammen mit dem Tierschutzbericht 2005 ( 15/5405) zur Beratung an den Agrarausschuss überwiesen hat.
Im ersten Antrag wird die Regierung aufgefordert, die EU-Kommission von ihrem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich abzubringen. Die EU-Kommission strebe eine Klage gegen das Alpenland vor dem Europäischen Gerichtshof an, um Österreich zur Aufhebung des Verbots der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen zu bewegen. Die EU-Kommission bemängelt, dass mit dem seit dem 1. Januar wirksamen Verbot der freie Dienstleistungsverkehr "unrechtmäßig" eingeschränkt werde. Die Handlungen der EU-Kommission sehen die Abgeordneten im Widerspruch zur Aufnahme des Tierschutzes in die EU-Verfassung im November 2004, mit der sich die Staatengemeinschaft erstmals ausdrücklich zu diesem Ziel bekannt habe.
Gefordert wird im zweiten Antrag, dass die Regierung an der Abschaffung der Käfigbatteriehaltung festhält und dafür eintritt, dass die Kennzeichnungspflicht auch auf solche verarbeitete Produkte ausgedehnt wird, zu deren Herstellung rund die Hälfte der Eier hierzulande benötigt werden. Das trifft etwa bei Nudeln oder Eierlikör zu. In ihrem zehn Punkte umfassenden Forderungskatalog machen sich die Grünen auch für die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände stark. Zudem soll die Regierung sich dafür einsetzen, dass die zweite Verordnung zum Tierschutz in der Nutztierhaltungsverordnung für Pelztiere vom Bundesrat beschlossen sowie die Arbeit zur Schaffung eines Zentralregisters "Waldtiere im Zirkus" fortgesetzt wird.