Wirtschaft und Technologie. Der Bundestag will einen Abschluss der laufenden Doha-Welthandelsrunde bis Ende dieses Jahres. Ein entsprechender Antrag von CDU/CSU und SPD ( 16/556) fand am 9. Februar die Mehrheit im Plenum. Abgelehnt wurden Anträge der FDP ( 16/564), der Fraktion Die Linke ( 16/449) und von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/86, 16/572).
Die Koalitionsfraktionen erinnerten daran, dass die Ministerkonferenz der WTO im Dezember letzten Jahres in Hongkong mit einer Einigung abgeschlossen worden sei, um ein Scheitern wie bei den Vorgängerkonferenzen in Seattle und Cancun zu vermeiden. Zwar seien wichtige Beschlüsse zugunsten der ärmsten Entwick-lungsländer getroffen worden, doch bleibe noch vieles zu regeln, damit der in Doha (Katar) vor fünf Jahren beschlossene Anspruch einer Entwicklungsrunde erreicht werden könne. Darunter falle die Verbesserung des Marktzugangs und der Abbau handelsverzerrender Subventionen, über die bis Ende April dieses Jahres entschieden werden soll.
Der Bundestag forderte die Regierung auf, die Interessen Deutschlands beim Marktzugang für Industrieprodukte und Dienstleistungen verstärkt zu vertreten und sich für ein Ergebnis der Doha-Runde einzusetzen, das den Entwicklungsländern neue Handelspotenziale und einen besseren Marktzugang eröffnet. Die Regierung soll sich zudem für eine einfache Zollabbauformel einsetzen, um den Zugang zu den Märkten anderer Industrieländer und so genannter Schwellenländer zu verbessern. Entwicklungsländer sollten je nach ihrem Entwicklungsstand die Möglichkeit erhalten, ihre Märkte zu schützen.
Auch die Verhandlungsbereiche, bei denen es in Hongkong nicht zu Fortschritten gekommen sei (Freihandelsabkommen, Subventionsabbau im Fischereisektor und Antidumping) müssten aufgegriffen werden. Die EU müsse darüber hinaus klarmachen, dass nicht über öffentliche Dienstleistungen und Daseinsvorsorge (vor allem Bildung, Kultur, Gesundheit und Wasser) verhandelt werden kann. Parallel zu den Exportsubventionen der EU müssten alle Exportfördermaßnahmen bis Ende 2013 komplett abgeschafft werden. Der Zugang zu den Agrarmärkten der Industrieländer dürfe nicht durch Ausnahmen bei den Produkten geschwächt werden, die für die Entwick-lungsländer besonders bedeutsam sind.
Die FDP ging in ihrem Antrag unter anderem auf die Notwendigkeit einer umfassenden Agrarreform in Europa ein. Dieser für die Entwicklungs- und Schwellenländer wichtige Bereich müsse liberalisiert werden, um Fortschritte in anderen Verhandlungssektoren zu erzielen. Bei der Förderung des Exports landwirtschaftlicher Produkte müssten jene WTO-Mitgliedstaaten diszipliniert werden, die sich anders als die EU bislang nicht im gleichen Ausmaß zu einem einseitigen Abbau entschließen konnten.
Die US-Regierung sollte nach dem Willen der Liberalen aufgefordert werden, ihre interne Stützung der Baumwollproduktion auslaufen lassen. Beendet werden müsse aber auch die Förderung europäischer Baumwollproduktion, die zurzeit mit 700 Millionen Euro jährlich subventioniert werde. Der FDP kam es ferner darauf an, der Tendenz entgegenzuwirken, zunehmend bilaterale Handelsabkommen abzuschließen. Dieser Trend gefährde die multilaterale Ordnung, weil der Druck auf die Handelspartner, sich in der WTO zu einigen, verringert werde.
Die Linke plädierte dafür, die umfassende Liberalisierung des Welthandels nicht fortzusetzen und Exportsubventionen im Agrarsektor zügig abzubauen. Die Agrarpolitik müsse von der Exportorientierung hin zu einer Orientierung auf regionale Erzeugung und Vermarktung umgestellt werden. Jedes Land müsse das Recht haben, so die Fraktion, seine Landwirtschaft zu unterstützen, soweit es darum geht, die regionale Produktion und Vermarktung von Agrarprodukten zu fördern.
Beim Marktzugang für Nichtagrargüter müsse darüber hinaus jedes Land das Recht haben, zum Schutz und Aufbau der regionalen Produktion und Vermarktung, zum Schutz der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie für den Umweltschutz Zölle zu erheben und Einfuhrverbote, Subventionen oder Kennzeichnungen aufrecht zu erhalten. Spezielle Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Kultur, öffentlicher Verkehr, Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasserentsorgung sollten zu nicht handelbaren öffentlichen Gütern erklärt werden.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen war bereits im vergangenen Jahr mit Blick auf die bevorstehende Konferenz von Hongkong entstanden und somit veraltet. Im Wirtschaftsausschuss war die Fraktion am 8. Februar mit ihrem Anliegen gescheitert, diesen Antrag zurückzuziehen und sich dem Antrag der Koalitionsfraktionen anzuschließen.