Kultur und Medien. Einen neuen Namen, ein erweitertes Aufgabenfeld und eine veränderte Zusammensetzung im Verwaltungsrat soll es nach dem Willen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die erste Adresse im deutschen Bibliothekswesen geben. Der am 15. Februar im Ausschuss für Kultur und Medien empfohlene Gesetzentwurf der Bundesregierung über die "Deutsche Nationalbibliothek" ( 16/322) sieht vor, dass künftig die "Deutsche Nationalbibliothek" die Aufgaben der bisherigen "Die Deutsche Bibliothek" fortführt. Sie soll in Zukunft auch so genannte "unkörperliche Medienwerke", das sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen, sammeln und für die Allgemeinheit nutzbar machen. Außerdem wird der Bundestag künftig mit zwei Vertretern im Verwaltungsrat der Deutschen Nationalbibliothek vertreten sein. Eine entsprechende Änderung befürworteten alle Fraktionen. Die Bundesregierung wird damit statt der bisherigen fünf nur noch über drei Mitglieder im Verwaltungsrat verfügen. Fraktionsübergreifend war bemängelt worden, der Gesetzentwurf führe das nationale Element zwar im Namen, das nationale Parlament sei in den Gremien der Bibliothek aber nicht vertreten.
Die FDP stimmte dem Gesetzentwurf aber nicht zu, weil hinter der Namensänderung kein Beteiligter "vollen Herzens" stehe und vor allem, weil die Regierung und nicht das Parlament über die Finanzierung bestimme. Die Linke Fraktion schloss sich dem an. Niemand wisse, zu wessen Lasten 2,9 Millionen Euro eingespart würden und "welches Kulturprojekt des Bundes" betroffen sei. Die Regierung sagte, Geld werde durch "auslaufende Projekte" frei. Einsparungen gingen nicht zu Lasten anderer Einrichtungen.