Recht. Nach Auffassung der FDP-Fraktion soll für Straftaten, die Soldaten der Bundeswehr im Rahmen von Auslandseinsätzen begehen, das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk das für den Einsatz zuständige Einsatzführungskommando seinen Sitz hat. Die Liberalen haben dazu einen Antrag ( 16/673) vorgelegt.
Sie erläutern, nach derzeit geltendem Recht seien die jeweilige Staatsanwaltschaft und das Gericht des Wohnortes des Soldaten zuständig. Diese Rechtslage führe zu einer komplizierten Verteilung der Zuständigkeiten, vor allem, wenn mehrere Soldaten verschiedener Einheiten an einer Straftat beteiligt sind. Zwar übernehme die Staatsanwaltschaft Potsdam eine Koordinierungsfunktion. Diese Aufgabe sei ihr aber nicht gesetzlich zugewiesen und in der staatsanwaltlichen Praxis auch nicht unumstritten.
Eine Konzentration bei einer Staatsanwaltschaft sei deshalb sachlich geboten. Zudem sei eine Kenntnis der militärischen Strukturen und Abläufe erforderlich, die in aller Regel in Staatsanwaltschaften "nicht in der nötigen Tiefe" vorhanden sei. Auch wenn es bei Einsätzen der Bundeswehr noch nicht zu schwerwiegenden Straftaten von Soldaten gekommen sei, ist eine vorausschauende Politik nach Ansicht der Freien Demokraten erforderlich. bob