Inneres. Die Bundesregierung soll die immer noch bestehenden so genannten Kettenduldungen, also die wiederholte Verlängerung eines geduldeten Aufenthalts ausländischer Flüchtlinge in Deutschland, abschaffen. Dies fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/687).
Die Fraktion bezieht sich dabei auf Äußerungen des vormaligen Innenministers Otto Schily (SPD). Dieser habe im Juni 2004 in der Debatte zur Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes erklärt, es sei ein "großer Fortschritt", dass dieser "schlimme Zustand" abgeschafft werde. Auch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU), der für die CDU/CSU im Vermittlungsausschuss die Verhandlungen geleitet hatte, habe es für richtig und vernünftig gehalten, wesentliche Änderungen bei den Kettenduldungen vorzunehmen und den Status derjenigen, die ohne schuldhaftes Verhalten dauerhaft oder langfristig in Deutschland sind, zu verbessern. Die bisherige Anwendungspraxis des Zuwanderungsgesetzes durch die Länder stehe aber damit nicht im Einklang. Bundesweit gebe es nur wenige Einzelfälle, in denen eine Kuttenduldung durch eine Aufenthaltserlaubnis beendet worden sei. Lediglich in Rheinland-Pfalz habe es eine Aufenthaltserlaubnis für über 1.000 geduldete Personen gegeben.
Die Bundesregierung wird mit dem Antrag aufgefordert, bis Ende März für eine Klarstellung in den Anwendungshinweisen sorgen. Dies gelte vor allem für die Zumutbarkeit einer Ausreise und die besondere Situation in Deutschland aufgewachsener Kinder und Jugendlicher. Wenn keine Änderungen der Praxis der Bundesländer zu erreichen sei, soll die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vorlegen, der "den Zielen des Gesetzesgebers gerecht wird", so die Fraktion.
Von der Kettenduldung seien etwa 150.000 Ausländer betroffen, die länger als fünf Jahre in Deutschland wohnen und aus verschiedenen rechtlichen oder tatsächlichen humanitären Gründen nicht abgeschoben werden. In manchen Fällen werde die Duldung von Monat zu Monat verlängert. Die Bündnisgrünen erklären dazu, der derzeitige Gesetzesvollzug sei "besonders unerträglich", weil er zahlreiche in Deutschland aufgewachsene junge Menschen betreffe. Zitiert wird auch der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz. Dieser habe erklärt, es werde regierungsseitig bei der geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Zuge der Umsetzung von EU-Richtlinien "kein neues Gesetz" geben, ohne "das Problem der Kettenduldungen durch eine vernünftige Bleiberechtsregelung zu lösen". Der Antrag der Grünen ergänze in diesem Sinn den bereits vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktion zur Schaffung einer gesetzlichen Altfall-Regelung ( 16/218). wol