Recht. Urheber des Originals eines Kunstwerkes sollen beim Verkauf durch einen Kunsthändler anders am Erlös beteiligt werden als bisher. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1107) vor, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. In Zukunft solle die an den Künstler abzuführende Summe eine Staffelung erfahren. Der Gesamtbetrag solle bei höchstens 12.500 Euro liegen. Das neue Vergütungssystem werde zu einem niedrigeren Aufkommen für die Urheber von Werken bildender Künste führen. Es sei jedoch zu erwarten, dass diese Einbuße zum Teil dadurch ausgeglichen werde, dass die Bundesrepublik durch den Wegfall der Wettbewerbsverzerrung für den Kunsthandel attraktiver werde.