Recht. Der Bundestag hat am 19. Mai einen Gesetzentwurf zur Einführung der Europäischen Genossenschaft ( 16/1025) angenommen, der Wettbewerbsnachteile für Genossenschaften nach deutschem Recht vermeiden will. Die große Mehrheit aus den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie den Grünen stimmten für den Entwurf; FDP und Die Linke dagegen. Der Rechtsausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlungen ( 16/1524) vorgelegt.
Die Regierung erläutert in dem Entwurf, am 18. August dieses Jahres werde eine EU-Verordnung in Kraft treten, die unmittelbar auch für Deutschland gelte. Sie regle aber nicht alle Fragen abschließend und verweise an zahlreichen Stellen auf das nationale Recht, das zum Teil erst noch geschaffen werden müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf schaffe hier eine Lösung. Die FDP-Fraktion scheiterte mit einem Entschließungsantrag ( 16/1538), der sicherstellen wollte, dass durch entsprechende gesetzliche Regelungen die in Deutschland geltenden Grundsätze der Unternehmensmitbestimmung bei der Einführung der Europäischen Genossenschaft nicht ausgeweitet, sondern übertragen werden.