Inneres. Die Bundesregierung plant, in den kommunalen Standesämtern anstelle der bisherigen Personenstandsbücher ein elektronisches Personenstandsregis-ter einzuführen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Reform des Personenstandsrechts ( 16/1831) vorgelegt, den der Bundestag am 29. Juni zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Die vorgesehenen Personenstandsregister (Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister, Sterberegister) sollen den heutigen Personenstandsbüchern nachgebildet sein. Das bisherige Familienbuch soll durch die Beurkundungen in den Personenstandsregistern überflüssig werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Beurkundungsdaten zu reduzieren. Die Regierung will die Benutzung der Personenstandsbücher neu ordnen und schließlich eine rechtliche Grundlage für eine Testamentsdatei schaffen. Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass der Standesbeamte mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Registerdaten bescheinigt. Auf die Angabe des Berufs solle künftig verzichtet werden. Die Standesämter sollen zudem dadurch entlastet werden, dass die Personenstandsregister nach Ablauf bestimmter Fristen den zuständigen Archiven zur Übernahme angeboten werden. Die Regierung erhofft sich erhebliche Einsparungen bei den Standesämtern durch den Wegfall des Familienbuches. Langfristig sei mit einem jährlichen Einsparvolumen von rund 46 Millionen Euro zu rechnen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme 48 Änderungs- und Prüfwünsche zu dem Gesetzentwurf geäußert. Unter anderem schlägt er vor, zunächst nur dringende Einzelfragen wie die Abschaffung des Familienbuchs, die Straffung der Beurkundungsinhalte und die Überarbeitung der Benutzungsvorschriften zu regeln. Die elektronische Personenstandsführung sollte nach Meinung der Länderkammer aber erst in einer zweiten Reformstufe eingeführt werden. Dabei sollte ein Bundesland die zentrale elektronische Registerführung in einem Pilotprojekt übernehmen. Ferner sei eine weitere Diskussion über das künftige Beurkundungssystem erforderlich, die einige Zeit in Anspruch nehmen und zu einer zeitlichen Verzögerung führen werde. Schließlich sollte der Bund die Kosten für die Einrichtung der elektronischen Personenstandsbuchführung übernehmen. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Aufteilung in zwei Teilgesetze und eine Ausklammerung der Vorschriften über die elektronische Registerführung ab. Dadurch würde das Kernanliegen der Reform auf einen fernen Zeitpunkt verschoben. Auch der Kostenübernahme durch den Bund stimmt die Regierung unter Hinweis auf das Finanzverfassungsrecht nicht zu.