Familie. Die bisherige Differenzierung zwischen alten und neuen Ländern bei der Höhe des vom Staat gezahlten Unterhaltsvorschusses für Kinder soll aufgehoben werden. Mit ihrem ersten Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes ( 16/1829) will die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Regelung einführen. Der Bundestag überwies die Vorlage am 30. Juni in den Familienausschuss.
Die öffentlichen Haushalte werden voraussichtlich im ersten Jahr nach Inkrafttreten mit Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro belastet, heißt es in dem Entwurf. Diese Mehraufwendungen würden jedoch mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung aufgrund der parallel geplanten Reform des Unterhaltsrechts teilweise ausgeglichen, da es weniger Fälle geben werde, in denen der Staat Unterhaltsvorschuss zahlen muss. In den alten Ländern ergeben sich den Angaben zufolge keine Auswirkungen auf die Kosten, weil der Mindestunterhalt die bisherigen Regelbeträge nicht übersteige und die bisherigen Unterhaltsvorschüsse als Mindestbeträge auch künftig bezahlt würden.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass von Einkommensarmut vor allem die Haushalte von Alleinerziehenden besonders betroffen seien. Diese müssten daher besonders entlastet werden, so die Länderkammer. Sie begrüßt den Gesetzentwurf, sieht aber dennoch weiteren Handlungsbedarf. Die Regierung solle daher nach Möglichkeiten suchen, Alleinerziehende und ihre Kinder schnell und unbürokratisch zu fördern.
Der Bundesrat schlägt darüber hinaus vor, bei der Gewährung des Unterhaltsvorschusses nicht mehr zwischen ehelicher und nichtehelicher Gemeinschaft zu unterscheiden. Derzeit führe eine Heirat des Alleinerziehenden - im Unterschied zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften - dazu, dass ein Unterhaltsvorschuss nicht mehr gezahlt wird. Der Bundesrat will, dass künftig bei jeder Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person ein gemeinsames Wirtschaften vermutet und ein Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ausgeschlossen wird. Die Vermutung solle allerdings widerlegt werden können. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Regierung, dies gehe über das Ziel des Gesetzes hinaus und solle später geregelt werden.
Darüber hinaus schlägt die Länderkammer vor, den Mindestunterhalt in den neuen Ländern zum 1. Januar 2008 um vier Prozent und zum 1. Januar 2009 um zwei Prozent zu verringern. Er solle jedoch mindes-tens 265 Euro für ein Kind betragen, das noch keine sechs Jahre alt ist, und 305 Euro für ein Kind, das noch nicht zwölf Jahre alt ist. Das lehnt die Regierung ab, weil es im Widerspruch zur Reform des Unterhaltsrechts stehe, heißt es weiter.