Arbeit und Soziales. Die Fraktion Die Linke will zum 1. Januar 2007 einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8 Euro brutto die Stunde einführen. In einem Antrag ( 16/1878) verlangt sie von der Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf für ein System dualer Mindestlöhne. Danach soll ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn mit tariflich vereinbarten und per Gesetz fixierten, branchenbezogenen Mindestlöhnen gekoppelt werden. Der gesetzliche Mindestlohn bilde die allgemeine Untergrenze der Entlohnung, schreibt Die Linke. Liegen die untersten Tarifentgelte einer Branche über dieser gesetzlichen Mindestanforderung, so erklärt sie der Gesetzgeber nach Vorstellungen der Abgeordneten auf Antrag einer der Tarifparteien zum Mindestlohn der jeweiligen Branche.
Nach den Vorstellungen der Linksfraktion soll die Höhe der gesetzlichen Lohnuntergrenze mindestens jährlich von einem neu einzurichtenden Mindestlohnrat angepasst werden. Die Anpassungen sollen nach dem Grundsatz erfolgen, dass Vollzeiterwerbsarbeit ein Einkommen von mehr als 50 Prozent des Durchschnittseinkommens aus abhängiger Erwerbsarbeit ermöglichen muss. Bei einem Bruttostundenlohn von 8 Euro würde ein Einkommen auf der Höhe der Pfändungsfreigrenze ermöglicht, die derzeit bei 985 Euro liegt. Für Branchen, die kurzfristig nicht dazu in der Lage sind, ihren Beschäftigten 8 Euro pro Stunde zu zahlen, schlägt die Fraktion die stufenweise Einführung des Mindestlohns vor.
Die Linke verweist darauf, dass es in 18 von 25 EU-Staaten einen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Bei den westeuropäischen Nachbarn liege er derzeit bei 7,36 Euro und 8,69 Euro. Zu einem Beschäftigungsabbau sei es dadurch nicht gekommen.