Wirtschaft und Technologie. Im Bundeshaushalt für dieses Jahr sind Barmittel des Bundes zur Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) in Höhe von 694,08 Millionen Euro eingeplant. Dies geht aus dem 35. GA-Rahmenplan für den Zeitraum von 2006 bis 2009 ( 16/1790) hervor. Bund und Länder finanzieren mit diesen Mitteln gemeinsam gewerbliche Investitionen sowie Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur in strukturschwachen Gebieten.
Nach Abzug von 7 Millionen Euro für Bürgschaftsausfälle verteilen sich die Mittel in Höhe von 586,72 Millionen Euro auf Berlin und die neuen Bundesländer und in Höhe von 100,35 Millionen Euro auf die alten Bundesländer. Am meisten soll in diesem Jahr Sachsen mit 150,2 Millionen Euro profitieren, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 104,03 Millionen Euro, Brandenburg mit 96,34 Millionen Euro, Thüringen mit 91,47 Millionen Euro, Mecklenburg-Vorpommern mit 76,16 Millionen Euro und Berlin mit 68,53 Millionen Euro.
Die meisten Gelder für die westdeutschen Bundesländer fließen nach Niedersachsen mit 30,14 Millionen Euro, Nordrhein-Westfalen mit 29,49 Millionen Euro und Schleswig-Holstein mit 10,86 Millionen Euro. Baden-Württemberg und Hamburg erhalten keine GA-Mittel. Zur Bewilligung neuer Projekte sind Verpflichtungsermächtigungen des Bundes in Höhe von 587,1 Millionen Euro vorgesehen, von denen 503 Millionen Euro auf die neuen Länder und Berlin und 84 Millionen Euro auf die alten Länder entfallen.
Für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in den neuen Ländern gelten Förderhöchstsätze von 50 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und von 35 Prozent für sonstige Betriebsstätten. In den strukturstärkeren Regionen der neuen Länder und in der Arbeitsmarktregion Berlin betragen die Höchstsätze 53 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 28 Prozent für sonstige Betriebsstätten.
In den westdeutschen Fördergebieten mit schwerwiegenden Strukturproblemen werden 28 Prozent der Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen und 18 Prozent bei sonstigen Betriebsstätten gefördert. In allen übrigen von der EU genehmigten Fördergebieten betragen die Förderhöchstsätze für Betriebsstätten kleiner Unternehmen 15 Prozent, mittlerer Unternehmen 7,5 Prozent und maximal 100.000 Euro bei sons-tigen Betriebsstätten innerhalb von drei Jahren vom Zeitpunkt der ersten Beihilfe an.
Hinzu kommt, dass strukturwirksame Ansiedlungen im internationalen Standortwettbewerb auch in den strukurstärkeren Regionen der neuen Länder (mit Ausnahme der Arbeitsmarktregion Berlin) mit bis zu 50 Prozent der Investitionskosten (kleine und mittlere Unternehmen) oder bis zu 35 Prozent (Großunternehmen) gefördert werden können. Grundsätzlich soll davon aber nur bei großen Investitionsvorhaben Gebrauch gemacht werden, so die Regierung.