Verkehr und Bau. Die Bundesregierung will es den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost ermöglichen, verbeamtete Mitarbeiter in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost vorgelegt ( 16/1938), den der Bundestag am 29. Juni zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen hat.
Die Deutsche Post AG, die Deutsche Postbank AG und die Deutsche Telekom AG beschäftigen auch nach der Privatisierung weiterhin Beamte. Im Vergleich zu anderen Unternehmen der Privatwirtschaft ergebe sich für sie daraus eine besondere Personalsituation, heißt es in dem Entwurf. Technologische Entwicklungen hätten in der Vergangenheit zu personellen Überhängen geführt und machten auch künftig einen Personalabbau notwendig, so die Regierung. Bei der Deutschen Post AG ersetzten vor allem Brief- und Paketverteilanlagen die menschliche Arbeitskraft. Bei der Deutschen Postbank sei der einst personalintensive Belegverkehr automatisiert worden und es werde weit weniger Personal als früher benötigt. Die modernen Vermittlungs- und Übertragungstechniken der Deutschen Telekom verringerten ebenfalls den Personalbedarf. Vor allem im mittleren technischen Fernmeldedienst seien Mitarbeiter entbehrlich geworden.
Auch vor dem Hintergrund eines zunehmend stärkeren Wettbewerbs könnten die drei Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht gegenüber den Beamten nicht mehr ausreichend erfüllen, schreibt die Regierung. Trotz Qualifizierungs- und Vermittlungsbemühungen, unter anderem in unternehmenseigenen Personalservice-Agenturen, könnten den dort beschäftigten Beamten nicht mehr in ausreichendem Umfang angemessene Aufgaben angeboten werden. Wegen des bundesweiten Stellenabbaus komme eine Übernahme der Beamten in den Bundesdienst ebenfalls nur in Einzelfällen in Betracht. Aus diesem Grund müssten Instrumente für einen sozialverträglichen Personalabbau bereitgestellt werden. Betroffen sei auch die "Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost", der im Zuge der Postprivatisierung Aufgaben übertragen worden sind. Wegen des kontinuierlichen Aufgabenrückgangs sei es dort ebenfalls zu Personalüberhängen gekommen, die mit dem vorhandenen Dienstrecht nicht abgebaut werden könnten.
Der Regierungsentwurf enthält eine Regelung zum vorzeitigen Eintritt in den Altersruhestand unter bestimmten Bedingungen, sodass ein aufgabenorientierter Personalabbau bei den Beamten der drei Unternehmen und bei der Bundesanstalt "in angemessener Zeit" erreicht werden könne. Dabei werde das durchschnittliche Alter des Eintritts in den Ruhestand voraussichtlich bei 60 Jahren liegen. Die Regelung ist nach Regierungsangaben kostenneutral, da die drei Unternehmen die Kosten tragen, die der Postbeamtenversorgungskasse entstehen. Die Regierung betont im Übrigen, dass es sich bei dieser Vorruhestandsregelung um einen "Altfall" aufgrund der Privatisierung der Bundespost handele. Ein Kurswechsel in der Ablehnung von Vorruhestandsregelungen sei damit nicht verbunden. Vorruhestandsregelungen hält die Regierung nach eigener Darstellung für ungeeignet, um personelle Strukturprobleme zu lösen.