Das zwischen Bund und Ländern umstrittene EU-Haftbefehlsgesetz kann in Kraft treten. International gesuchte Verdächtige können nun schneller vor Gericht gestellt werden, weil der Europäische Haftbefehl das Auslieferungsverfahren zwischen EU-Staaten verkürzt. Mit einer so genannten Positivliste erspart er den Mitgliedstaaten bei mehr als 30 Deliktgruppen die aufwendige Prüfung, ob die Tat in beiden Staaten strafbar ist.
Bayern Justizministerin Beate Merk (CSU) monierte, dass der Deutsche Bundestag in seiner Gesetzesformulierung Empfehlungen des Bundesrates nicht aufgenommen habe. So sei weiterhin die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Auslieferung deutscher Staatsbürger im Gesetz nicht ausdrücklich verankert. Des Weiteren habe der Bundesrat wesentlich klarer formulierte Regelungen vorgeschlagen, die in der Praxis eine bessere Umsetzung gewährleistet hätten.
Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) hingegen forderte die zügige Umsetzung des Gesetzes. Es gelte unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Das Gesetz erfülle die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und stelle einen fachlich und rechtspolitisch gut tragbaren Kompromiss dar. Die von Bayern gewünschte gesetzliche Regelung der Verhältnismäßigkeit sei nicht erforderlich, da dieser Verfassungsgrundsatz auch ohne einfachgesetzliche Regelung zu beachten sei und auch in vielen anderen Gesetzen nicht ausdrücklich geregelt werde. Schubert forderte, das Gesetz schnellstmöglich in Kraft treten zu lassen, damit Deutschland im EU-Auslieferungsverkehr wieder uneingeschränkt handlungsfähig ist.