Das von der Bundesregierung vorgelegte Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV, das am 7. Juli vom Bundestag beschlossen wurde, sieht unter anderen vor, Personen, die erstmals einen Antrag auf Leistungen stellen, Sofortangebote zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Qualifizierung zu unterbreiten. Mit der Einrichtung von Außendiensten durch die Arbeitsgemeinschaften der Länder oder die zugelassenen kommunalen Träger sollen effektive Kontrollen ermöglicht werden. Weiterhin sollen gesetzliche Grundlagen für eine differenzierte und erweiterte Datenübermittlung geschaffen werden. Damit wolle man überprüfen, ob tatsächlich nur diejenigen Leistungen erhielten, die alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Zudem soll bei der Prüfung, ob eine so genannte Bedarfsgemeinschaft vorliege, die Beweislast umgekehrt werden. Zukünftig müsse also der Antragsteller nachweisen, dass er nicht in einer solchen Gemeinschaft lebt. Auch die Sanktionsmechanismen sollen gestärkt werden. So muss mit einer Kürzung von bis zu 60 Prozent des Arbeitslosengeldes II rechnen, wer innerhalb eines Jahres zweimal eine angebotene Stelle oder Qualifizierung ausschlägt. Bei wiederholten Pflichtverletzungen bestimmter Art kann das Arbeitslosengeld II vollständig entfallen. An die Stelle der Förderleistungen für so genannte Ich-AGs und des Überbrückungsgeldes tritt zukünftig ein Gründungszuschuss.
Als "richtig" aber "nicht ausreichend" bezeichnete der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) die Regelungen. Es gäbe weiteren Klärungsbedarf. Notwendig seien Gespräche über weitere Arbeitsanreize für Langzeitarbeitslose, eine Senkung der Unterkunftskosten und über einen Unterhaltsrückgriff von Eltern zu Kindern. Außerdem, so Oettinger, dürfe man nicht aus den Augen verlieren, dass Hartz IV nicht dazu geeignet sei, das Problem der fehlenden Arbeitsplätze zu lösen. Es gelte daher nach wie vor bei allen Regelungen zu bewerten: Was ist gut für den Arbeitsmarkt und was schadet ihm? Auch Hessens Minister für Bundesangelegenheiten, Volker Hoff (CDU) sieht das Gesetz als "nicht ausreichend" an. Es bleibe hinter dem zurück, was heute nötig und auch schon möglich wäre. So müssten die Kommunen unbeschränkten Zugriff auf Daten der Bundesagentur für Arbeit haben, um ihre Vermittlungschance zu erhöhen. Die Festlegung auf ein zentralistisches Datenerhebungssystem sei nicht zielführend, sagte der CDU Politiker und forderte: "Das Gesetz darf kein Schlusspunkt sein!"
In der Grundsicherung für Arbeitslose dürften sich die Menschen nicht einrichten, forderte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD). Sie müssten sich auf den Arbeitsmarkt orientieren. "Es gibt keine Sozialhilfe plus, die Arbeitslosengeld II heißen würde", sagte der Vizekanzler, der auch auf die aktuell guten Zahlen des Arbeitsmarktes einging. "Eigentlich ist das fast ein Grund zu feiern", so Müntefering. Man dürfe dies durchaus auch mal erwähnen, schließlich bräuchten die Menschen Zuversicht. Dennoch schließe er die Augen nicht vor den Problemen, die es zu lösen gelte. So wisse auch er, dass der Datenabgleich optimiert werden müsse. Alles Nötige dazu sei bereits veranlasst, es werde dennoch eine Weile brauchen ehe die Änderungen greifen könnten. Mit dem Gesetz, so der Arbeitsminister, werde man 4 Milliarden Euro einsparen. Dazu wolle man keine Leistungen kürzen, sondern Zuschüsse zielgenauer verteilen. Müntefering weigerte sich konkret von Missbrauch zu sprechen, doch gebe es immer Leute, die die gesetzlichen Regelungen zu ihren Gunsten ausnutzten.