Arbeit und Soziales. Die FDP will den Jugendarbeitsschutz in der Gastronomie und Hotellerie lo-ckern. In einem Gesetzentwurf ( 16/2094) schlägt sie vor, dem Gaststättengewerbe zu ermöglichen, Auszubildende über 16 Jahre statt bis 22 Uhr künftig bis 23 Uhr zu beschäftigen. Am Vorabend von Berufsschultagen sollen Jugendliche statt bis 20 Uhr künftig bis 21 Uhr arbeiten dürfen. Zur Begründung heißt es, damit würden die Aussichten für Haupt- und Realschüler auf einen Ausbildungsplatz verbessert. Bisher würden in der Gastronomie und Hotellerie bevorzugt Abiturienten eingestellt, da diese in der Regel älter als 18 Jahre alt seien und damit nicht den Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterlägen.
Weiter schreiben die Liberalen, "die geistige und körperliche Reife sowie die persönliche Lebensgestaltung, insbesondere das Ausgehverhalten, von Jugendlichen" habe sich in den vergangenen Jahren "erkennbar verändert". Jugendliche dürften heute bereits im Alter von 16 Jahren allein öffentliche Tanzveranstaltungen und Gaststätten bis Mitternacht besuchen. Es sei nicht einzusehen, dass die Arbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe per se schädlicher für die Jugendlichen sein solle als deren Besuch als Kunde.