Familie. Eine eigene soziale Sicherung für Kinder von Eltern mit geringem Einkommen fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/2077).
Nach den Vorstellungen der Linken sollen danach Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren künftig nicht mehr als Teil der Leistungen nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch gewertet werden. Entsprechend müsse das Bundeskindergeldgesetz mit sofortiger Wirkung novelliert werden. Da das Kindergeld nicht ausreiche, um das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern abzudecken, solle - zunächst für Kinder von Eltern mit geringem oder keinem Einkommen - der Zuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz zu einer ergänzenden Leistung ausgebaut werden.
Als Existenzminimum geht die Fraktion von einem Betrag in Höhe von mindestens 420 Euro für Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II aus. Damit sollten erste Akzente in Richtung einer eigenständigen sozialen Sicherung für Kinder gesetzt werden. Begründet wird der Antrag mit einem historischen Höchststand und einer neuen Dimension der Einkommensarmut von Kindern in Deutschenland. Bundesweit lebe jedes siebte Kind in Armut. Während im Jahr 2004 noch knapp eine Million Kinder auf Sozialhilfe angewiesen gewesen seien, habe die Zahl der Kinder unter 15 Jahren mit Sozialgeld nach SGB II oder Sozialhilfe 2005 bereits 1,6 Millionen betragen.
Eine Umfrage der Bundesregierung habe im vergangenen Jahr ergeben, dass die überwiegende Mehrheit der Empfänger des Kinderzuschlags bei freier Wahl zwischen Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag letzteren bevorzugen würden, um nicht von staatlichen Leistungen abhängig zu sein. Dies bestätige den Ansatz, eine Leistung für Kinder mit existenzsicherndem Niveau zu schaffen, um die familienbezogene Abhängigkeit von Sozialtransfers zu verhindern, so die Fraktion.