Bundestagsnachrichten. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Bundestages soll Regelungen erarbeiten, wie die deutschen Geheimdienste bei der Beobachtung von Abgeordneten und beim Sammeln von Informationen über diese kontrolliert und beschränkt werden können. Dies fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/2260). Die Vorschläge sollen dann den Fraktionen zugeleitet werden. Angesichts des besonderen verfassungsrechtlichen Status des Abgeordneten müsse eine Beeinflussung und Beschränkung seiner politischen Arbeit durch Geheimdienste ausgeschlossen werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus müsse ähnlich dem Verfahren in Immunitätsangelegenheiten ein Verfahren eingeführt werden, das die parlamentarische Kontrolle gewährleistet. Generell sei es geboten, so die Fraktion, dass der Bundestag vor einer geplanten Beobachtung von Abgeordneten durch Geheimdienste - möglicherweise sogar mit nachrichtendienstlichen Mitteln - seine Zustimmung gibt.