Finanzen. Einstimmig hat der Bundestag am 28. September einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Ghana vom 12. August 2004 ( 16/2254) zugestimmt. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 16/2759) an. Auf Wunsch Ghanas werden im Abkommen die Steuern vom Veräußerungsgewinn ausdrücklich erwähnt, heißt es in der Vorlage. Dies beruhe auf dem Steuerrecht des westafrikanischen Landes, wonach die Steuer vom Veräußerungsgewinn nicht Bestandteil der Einkommensteuer ist, sondern als selbstständige Steuer geregelt wird. Im Übrigen entspricht das Abkommen weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Die Bundesregierung hat darüber hinaus Gesetzentwürfe zu Doppelbesteuerungsabkommen mit vier Staaten vorgelegt, die das Parlament zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Im Gesetzentwurf zum Protokoll vom 1. Juni dieses Jahres, mit dem das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA von 1989 geändert werden soll ( 16/2708), werden Quellensteuern auf Gewinnausschüttungen von Tochter- an Muttergesellschaften gestrichen, wenn die direkte Beteiligung mindestens 80 Prozent beträgt.
Die Beseitigung dieser Quellensteuern auf zwischengesellschaftliche Gewinnausschüttungen beim genannten Beteiligungsgrad schafft nach Auffassung der Regierung bessere Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen für Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in den USA. Gleichzeitig bleibe Deutschland für US-Unternehmen ein attraktiver Investitionsstandort. Darüber hinaus sollen im Verhältnis zu den USA Quellensteuern auf Dividenden beseitigt werden, wenn sich diese auf Altersvorsorgeeinrichtungen beziehen. Ferner ist geplant, steuerliche Belastungen der Altersvorsorgebeiträge von jeweils ins andere Land entsandtem Personal zu streichen und ein obligatorisches Schiedsverfahren einzuführen.
Der Gesetzentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Weißrussland ( 16/2705) vom 30. September 2005 entspricht nach Regierungsangaben im Wesentlichen dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Wirtschaft werde durch das Abkommen entlastet, indem steuerliche Hindernisse im wechselseitigen Wirtschaftsverkehr beseitigt würden, heißt es. Gleiches gilt für die Gesetzentwürfe zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Kirgisien vom 1. Dezember 2005 ( 16/2706) und mit Slowenien vom 3. Mai dieses Jahres ( 16/2707). Die Regierung informierte darüber, dass es international zwei unterschiedliche Methoden bei Doppelbesteuerungsabkommen gibt: zum einen die in Kontinentaleuropa übliche Steuerfreistellungsmethode, die einer "Kapitalimportneutralität" entspreche, und die Steueranrechnungsmethode in den angelsächsischen Ländern, die zur "Kapitalexportneutralität" führe. So würden beispielsweise in den USA und Großbritannien Auslands- und Inlandseinkünfte gleichmäßig besteuert. Allerdings habe die US-Wirtschaft inzwischen auch die Freistellungsmethode in die Diskussion gebracht.