Durch den Länderfinanzausgleich sollen in allen Teilen Deutschlands gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Nach Artikel 107 des Grundgesetzes werden finanzielle Unterschiede durch Zahlungen von finanzstarken an finanzschwache Länder sowie vom Bund an die Länder ausgeglichen.
Die Bundesrepublik ist der einzige Bundesstaat mit einem so genannten horizontalen Finanzausgleich zwischen den Ländern und einem vertikalen Finanzausgleich mit Zahlungen des Bundes an die Länder. Finanzschwache Länder erhalten aus Berlin so genannte Bundesergänzungszuweisungen. Bis 2004 erhielten Bremen und das Saarland weitere Sonderzahlungen zur Haushaltssanierung, die sie 1992 eingeklagt hatten, um ihre "extreme Haushaltsnotlage" zu beheben. Berlin war am 19. Oktober mit seiner Klage auf derartige Hilfen beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Erneute Klagen des Saarlandes und Bremens in Karlsruhe stehen derzeit noch aus.