Finanzen. Die Lohnsteuerklassen III, IV und V sollen künftig wegfallen. Dies verlangt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/3023 ). Ziel der Abgeordneten ist es, dadurch das Steuerrecht zu vereinfachen.
Anstelle der Zusammenveranlagung von Ehepaaren wollen die Abgeordneten eine Individualbesteuerung einführen. Für die Alleinerziehenden wollen sie allerdings die Steuerklasse II erhalten, um den Entlastungsfreibetrag in die Steuerkarte eintragen zu können. Für weitere Beschäftigungsverhältnisse solle es auch künftig die Lohnsteuerklasse VI geben. Alle anderen Lohnsteuerpflichtigen sollen in die Lohnsteuerklasse I eingestuft werden. Das Ehegattensplitting will die Fraktion in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag in Höhe von 10.000 Euro für Unterhaltspflichten unter Ehe- und Lebenspartnern umwandeln. Diese Neuregelung solle sowohl für Ehepaare als auch für gleichgeschlechtliche Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gelten.
Nach den Vorstellungen der Abgeordneten soll dabei bei unterschiedlichen Einkommen beider Ehepartner ein Teil des Einkommens auf den Partner steuerfrei übertragbar sein, und zwar bis zur Höhe von maximal 10.000 Euro. Für einkommensstarke Haushalte würde damit die bisherige Ersparnis durch das Ehegattensplitting sinken, betont die Fraktion. Mit den dadurch erhofften steuerlichen Mehreinnahmen wollen die Bündnisgrünen den Ausbau der Kinderbetreuung finanzieren.