Bei der Überarbeitung der publizistischen Grundsätze wurden die Arbeit der Beschwerdeausschüsse, neue Entwicklungen innerhalb der Presse und externer Sachverstand berücksichtigt. Die Ziffern des Kodex, der ab Januar gilt, haben nun Überschriften erhalten, mit denen die Regelungen beschrieben werden. Der Trennungsgrundsatz von Werbung und redaktionellem Teil ist verdeutlicht worden. Die Zeitungen müssen klarer als bisher auf eigene Marktetingaktionen hinweisen.
Der Streit um Interviews, die mit der bisher notwendigen Autorisierung durch die Gesprächspartner in ihrer Aussagekraft gefährdet sein können, ist entschieden. In der überarbeiteten Richtline 2,4 ist klargestellt, dass eine Autorisierung "aus presseethischer Sicht nicht zwingend notwendig ist".
Der überarbeitete Kodex ist im Internet unter www.presserat.de zugänglich. Er kann außerdem zum Selbstkostenpreis in der Geschäftsstelle des Deutschen Presserats bestellt werden: Info@presserat.de oder Postfach 7160, 53071 Bonn, Tel. 0228-985720.