Das Amt des Wehrbeauftragten ist ein Hilfsorgan des Bundestages zur parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr. Rechte und Pflichten des Beauftragten sind im Wehrbeauftragtengesetz festgeschrieben. Er wird vom Bundestag in geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Der Wehrbeauftragte wird selbständig tätig, wenn ihm Umstände bekannt werden - beispielsweise durch Eingaben von Soldaten -, die auf eine Verletzung der Grundrechte der Soldaten oder der Grundsätze der Inneren Führung schließen lassen. Er darf jede Bundeswehrdienststelle ohne Anmeldung besuchen; ihm muss Auskunft gegeben und Einsicht in die Akten gewährt werden. Jährlich erstattet der Beauftragte dem Bundestag Bericht über seine Tätigkeit; außerdem kann er Einzelberichte abgeben. Der Bericht des Wehrbeauftragten wird regelmäßig im Bundestag debattiert. Jeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, "sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden".