Für das wohl größte schwarz-rote Reformvorhaben beginnen heute die parlamentarischen "Wochen der Wahrheit". Der Gesundheitsausschuss wird sich in mehreren Sitzungen sowohl mit den Änderungsanträgen der Koalition als auch mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung befassen, in der die Mehrzahl der Änderungswünsche der Länder abgelehnt werden. Die Verabschiedung der Reform im Bundestag ist für Anfang Februar angedacht, der Bundesrat könnte dann in seiner Sitzung am 16. Februar über den Gesetzentwurf entscheiden - womit die Reform noch wie geplant am 1. April in Kraft treten könnte.
Mit ihrem Vorstoß zur privaten Krankenversicherung (PKV) erzielten die Länder Hand in Hand mit der Unions-Fraktion einen Erfolg: Der geplante Basistarif kommt erst Anfang 2009 - zeitgleich mit dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der an den Leistungen der GKV orientierte Basistarif soll für Bestandskunden nur in einer Übergangsphase von einem halben Jahr geöffnet werden. Danach soll für sie ein Wechsel nur möglich sein, wenn sie älter als 55 Jahre oder bedürftig sind. Allerdings dürfen sie dann nur in den Basistarif ihres jeweiligen Versicherungsunternehmens wechseln. Allen Neukunden steht es dagegegen auch nach dieser Frist frei, sich jederzeit in einem beliebigen Basistarif zu versichern.
Die SPD-Fraktion setzte im Gegenzug die von ihr lange geforderte Versicherungspflicht durch, wodurch künftig kein Bürger ohne Versicherung bleiben kann. Bisher Nichtversicherte sollen bereits von Juli 2007 an in bestehende private Standardtarife eintreten können.
Klärungsbedarf mit den Ländern gibt es nach der Koalitionseinigung auf jeden Fall noch im Hinblick auf den geplanten einprozentigen Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser. Diese müssten laut Gesetzentwurf rund 500 Millionen Euro einsparen. Der Bundesrat lehnt dies als "medizinisch nicht begründbar und wirtschaftlich nicht verantwortbar" strikt ab. Die Bundesregierung dagegen will an dem Sanierungsbeitrag grundsätzlich festhalten, ihn aber "insbesondere hinsichtlich einer möglichen Differenzierung" prüfen.
Eine Prüfung sagt sie zudem für die von den Ländern kritisierte Küzung bei den Rettungsdiensten zu. Hier geht es um zirka 100 Millionen Euro. Bedenken gibt es auf Länderseite zudem gegen die geplante generelle Einführung des Insolvenzrechts in der GKV.
Die Länderkammer verlangt ferner, die Frist zur Entschuldung der gesetzlichen Krankenkassen generell auf Ende 2008 zu verschieben. Dies sei "nicht erforderlich", entgegnet die Regierung. Sie will den Ländern außerdem kein Mitspracherecht bei der Festlegung des von 2009 an geplanten bundesweit einheitlichen Beitragssatzes einräumen. Zur Forderung der Länderseite, die finanziellen Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf die Länder zügig darzulegen, signalisierte das Bundeskabinett hingegen Entgegenkommen. (mit dpa)