Der Bundestag hat am 1. März die steuerliche Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw beschlossen. Die entsprechende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ( 16/4010 ) nahm er auf Empfehlung des Finanzausschusses ( 16/4449 ) unverändert mit den Stimmen von Union, SPD, Linksfraktion und Grünen bei Enthaltung der FDP an.
Halter von Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, erhalten bis Ende 2009 einen Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro, wenn sie nachweisen, dass durch den Filtereinbau der Partikelausstoß um mindestens 30 Prozent reduziert wird und gleichzeitig eine Verbesserung um eine Euro-Abgasstufe beim Partikelausstoß erreicht wird.
Der Wert der Steuerbefreiung deckt etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten ab. Für besonders emissionsarme Diesel-Pkw, die bereits im vergangenen Jahr nachgerüstet wurden oder noch bis Ende März dieses Jahres nachgerüstet werden, erhalten die Halter frühestens zum 1. April die Steuerbefreiung. Beim Wechsel des Halters kann der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Steuerbefreiung übernehmen. Für nicht nachgerüstete Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen wurden, sowie für neue Pkw, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 Gramm pro Kilometer nicht einhalten, wird ein Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum erhoben.
Nicht betroffen von dieser Malus-Regelung sind Pkw, deren Schadstoffausstoß den Grenzwertanforderungen der Euro-4-Abgasnorm genügtn und deren Partikelausstoß 0,005 Gramm pro Kilometer nicht überschreitet.
Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der FDP (1674451), die Kfz-Steuer abzuschaffen und auf die Mineralölsteuer umzulegen.Bei Enthaltung der FDP lehnte das Plenum ferner einen Antrag der Grünen ( 16/946 ) ab, die Bundesregierung solle ein Fördergesetz für Dieselrußpartikelfilter vorlegen.