Strahlungsarme Mobiltelefone sollen nach dem Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen künftig besonders gekennzeichnet werden. In einem Antrag ( 16/4424 ), der am 1. März an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit überwiesen wurde, fordern sie eine "verbraucherfreundliche Klassifizierung" der Strahlungsintensität von Handys per Gesetz zu regeln.
Zur Begründung heißt es, dass eine Selbstverpflichtung der Hersteller von Mobilfunkgeräten mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" gescheitert sei. Ende 2005 besaßen in Deutschland rund 79,2 Millionen Menschen ein Handy. In der Öffentlichkeit sei eine Diskussion entbrannt, ob Handys durch elektromagnetische Felder zu Gesundheitsgefährdungen führen können. Daher, so die Antragsteller, sei es im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes wichtig, die so gennannte "Feldexposition" von Handybenutzern zu verringern.
Die Handyhersteller hatten sich im 2001 in einer freiwilligen Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung bereit erklärt, Handys mit niedriger Strahlungsintensität anzubieten. Sie wird als spezifische Absorptionsrate (SAR) ausgewiesen. Die Hersteller wollten ihre Kunden über den SAR-Wert informieren und zukünftig Handys mit einem geringen SAR-Wert entwickeln. Obwohl das Umweltzeichen "Blauer Engel" entsprechende Kriterien entwickelt hat, ist bisher kein Mobiltelefon entsprechend gekennzeichnet. Das geht aus einer kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/3757 ) hervor. Die Fraktion fordert daher als Konsequenz ein verbraucherfreundliche Kennzeichnung, die deutlich sichtbar auf den Geräten und auf der Verpackung angebracht werden.