Ob neue Straßen, Bodenerosion oder die Verunreinigung durch Schwermetalle und Pestizide - unsere Böden sind vielen Belastungen und Verunreinigungen ausgesetzt. So gelten 16 Prozent der Böden in den alten EU-Staaten als bedroht, in den Beitrittsstaaten sind es sogar 35 Prozent.
Einen besseren Schutz der Böden in ganz Europa hat sich die Europäische Kommission auf ihre Fahnen geschrieben: im September 2006 legte sie einen entsprechenden Richtlinienvorschlag vor. Damit sollen europaweite Bestimmungen für den Bodenschutz durchgesetzt werden (Rats-Dok. Nr. 13388/06). Doch noch bevor die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht hat, gibt es Kritik. Sowohl aus einigen Bundestagsfraktionen als auch von Abgeordneten des Europaparlaments heißt es, dass es dafür "keinen Bedarf" gebe. Die FDP-Fraktion hat jetzt einen Antrag ( 16/4736 ) eingebracht, wonach die Europäische Bodenschutzrichtlinie "auf das notwendige Mindestmaß" beschränkt werden soll. In dem Antrag fordert sie den Erhalt des in Deutschland erreichten Standards. Dabei soll insbesondere der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt bleiben. Weiter wird gefordert, bei der Umsetzung der Richtlinie Mehrfachregelungen zu vermeiden. Zudem sollen die neuen Bestimmungen klar zu anderen Gesetzen wie dem Umweltschadensrecht oder dem Umweltinformationsrecht abgegrenzt werden. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, dass es gegenüber dem Vorschlag der Kommission erhebliche Bedenken gebe. In Deutschland bestehe bereits ein hoher Standard für den Bodenschutz. Weitere Gesetze seien daher nicht erforderlich. Zudem ließen sich bestimmte Schutzmassnahmen auch besser auf regionaler als auf europäischer Ebene regeln. Der Antrag wurde am 22. März im Plenum zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.