Die Bundesregierung geht im Streit mit einigen Kommunen über die Aufteilung der "Hartz-IV"-Verwaltungskosten in die Offensive. In 16 Fällen seien die gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) "vorsorglich" aufgekündigt worden, erläuterte die Regierung am 25. April in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Die Aussprache war auf Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Stande gekommen.
Den Angaben zufolge lag der Verwaltungskostenanteil der Kommunen in 140 Fällen bei insgesamt unter 10,6 Prozent. In mehr als 40 Fällen sei inzwischen eine Anpassung auf 12,6 Prozent erreicht worden, rund 50 Fälle lägen dem BA-Vorstand noch zur Prüfung einer Kündigung vor. In elf Fällen sei vereinbart worden, dass die Kommunen mit Einzelnachweisen ihre tatsächlichen Verwaltungskosten darlegen. In den restlichen Fällen werde noch verhandelt.
Grundsätzlich habe man ein großes Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit den Kommunen und wolle die ARGEn als Regelinstrument zur Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II fortführen, betonte die Regierung. "Entgegen der Behauptung Dritter ist es nicht Ziel des Bundesarbeitsministeriums, eine Kündigung der ARGEn herbeizuführen", hieß es. Der Bund könne aber "einen Anteil von weniger als 12,6 Prozent nicht akzeptieren". Mit den Kündigungen hoffe man, den "Druck im Kessel" zu erhöhen, um zu einem Verhandlungsergebnis zu kommen.
Der Bund hat den Kommunen nach eigener Darstellung angeboten, diese könnten ohne gesonderte Nachweise einen pauschalen Anteil von 12,6 Prozent an den gesamten Verwaltungskosten übernehmen. Die Regierung erläuterte, damit komme man den Kommunen entgegen, denn mehr als ein Viertel der Ausgaben nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch entfielen auf kommunale Leistungen. Dies betreffe insbesondere die Kosten der Unterkunft und Heizung. Von Seiten der Länder seien die kommunalen Verwaltungskosten im Juli 2006 im Übrigen mit 560 Millionen Euro veranschlagt worden. Das entspräche einem Anteil von 14 Prozent. Welche Kommune meine, diese Pauschale stimme nicht, könne eine Einzelabrechnung vornehmen. Diese fielen meist höher aus.
Weiter hob die Regierung hervor, eine Kündigung sei die "Ultima Ratio". Sie lasse sich aber nicht vermeiden, da ansonsten der Bund dauerhaft einen Teil der Verwaltungskosten einzelner Kommunen finanzieren würde. Dies widerspreche dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass jeder seine eigenen Verwaltungskosten zu tragen hat, und würde zu einer Ungleichbehandlung der Kommunen führen. Die Regierung verwies zudem auf die Gefahr, dass Mittel für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in den Verwaltungsetat umgeschichtet werden müssten.
Die Abgeordneten interessierten sich in Nachfragen unter anderem für die regionale Verteilung der gekündigten ARGEn. Laut Bundesregierung sind diese über die gesamte Republik verteilt. Es gebe aber einen Schwerpunkt in Bayern und in Südostdeutschland. Aus der Union kamen Stimmen, die davor warnten, mit den Kündigungen "das Kind mit dem Bade auszuschütten". Allerdings sei es richtig, an einer Quote von 12,6 Prozent festzuhalten. Die Grünen forderten, die Kündigungen dürften nicht zu Lasten der Arbeitslosen gehen.
Die Linke erkundigte sich, wie lange die Kommunen der gekündigten ARGEn Zeit für Verhandlungen hätten. Die Regierung erläuterte, "im Regelfall" seien die Verträge zum 31. Dezember 2007 gekündigt worden.
Auf Nachfrage der FDP-Fraktion fügte die Regierung hinzu, einige Kommunen hätten eigene Vorschläge zur Lösung des Konflikts mit dem Bund auf Grundlage von Überlegungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gemacht. Diese würden im Einzelfall geprüft.