In der Plenardebatte wurden damals die Geschlechterrollen getauscht. So setzte sich die Abgeordnete Helene Weber (CDU) in ihrer Rede energisch für das Primat des Mannes in der Ehe ein: "Wenn die Ehegatten sich nicht einigen, dann muss eben etwas geschehen, damit ein Handeln zustande kommt." Es bestehe eine "Schutzverpflichtung" des Mannes für die Frau. Deswegen solle er für beide entscheiden, wenn man sich über ein Problem nicht einigen könne. Das hätten ihr viele Frauen bestätigt. Dagegen befürchtete Ludwig Metzger (SPD), eine solche Gesetzesregelung verführe den Mann dazu, "wieder den Herrn im Hause zu spielen". Die Mehrheit der Abgeordneten gab ihm Recht und verabschiedete das so genannte Gleichstellungsgesetz, nach dem Mann und Frau auch in der Ehe gleichberechtigt sind.
Seit 1949 war die Gleichberechtigung im Grundgesetz festgelegt. Anderslautende Vorschriften sollten jedoch bis 1953 in Kraft bleiben können, damit der Gesetzgeber Zeit zum Handeln hätte. Das führte ab 1953 zu einer Rechtsunsicherheit: Es gab weder neue Gesetze, noch wurde die Frist verlängert.
Ein erster Schritt zur gesetzlichen Gleichstellung in der Ehe erfolgte vier Jahre später mit der Definition der Ehe als Zugewinngemeinschaft. Frauen durften jetzt ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen selbst verwalten. Wenn die Frau es mit der Ehe vereinbaren konnte, hatte sie ein offizielles Recht auf einen Beruf. Bisher hatte der Mann den Arbeitsvertrag seiner Frau fristlos kündigen können, wenn sie seiner Meinung nach Haushalt oder Kinder vernachlässigte.
Im Juni 1958 trat das Gesetz in Kraft. Doch schon 1959 entschied das Bundesverfassungsgericht, das Gesetz sei in Teilen nicht verfassungsgemäß: Der "Stichentscheid" des Vaters, das Recht des Mannes, alleiniger Vormund der Kinder zu sein und über ihre Erziehung zu entscheiden, musste abgeschafft werden. Dieser Entscheid war zwei Jahre zuvor erst nach heftiger Diskussion in das Gesetz aufgenommen worden. Die Vormundschaftsgerichte würden überlaufen sein, so die Befürchtung. Erziehung sei nicht Sache des Staates, sondern der Familie.
Auf den kleinen Schritt von 1957 folgte ein großer. Allerdings erst 1977: In diesem Jahr trat die Reform des Ehe- und Familienrechtes in Kraft. Ab sofort durfte eine Frau ohne Einverständnis ihres Mannes arbeiten gehen. Im Haushalt waren beide gleichberechtigt. Bei Scheidungen galt das Zerrüttungsprinzip. Weitere Etappen folgten. Seit 2007 soll das Elterngeld auch Väter motivieren, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen.