Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, die steuerlichen Bedingungen für Unternehmensgründungen auf dem Gebiet der Hochtechnologie und für junge innovative Unternehmen attraktiv zu gestalten. Die steuerliche Förderung solle dabei auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt werden, die zunächst mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes für Forschung und Entwicklung ausgeben und nicht von einem oder mehreren zusammenwirkenden Großunternehmen beherrscht werden. Der Bundestag hat den Antrag ( 16/4758 ) am 26. April zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Im Einzelnen schlägt die Fraktion vor, Verlustvorträge bei der Übertragung und beim Verkauf von Anteilen sowie bei der Neuinvestition von Kapital in voller Höhe beizubehalten. Verluste sollten zeitlich und in der Höhe unbeschränkt vorgetragen und mit Gewinnen verrechnet werden können. Auf die Mindestbesteuerung sei in diesen Fällen zu verzichten.
Mit Blick auf die angekündigte Abgeltungsteuer ab 2009 verlangen die Grünen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne der Anteilseigener mit dem halben Steuersatz der Abgeltungsteuer zu belegen, um die Eigenkapitalfinanzierung nicht zu benachteiligen. Wagniskapitalfonds, die in Hightech-Unternehmen investieren, sollten als vermögensverwaltend eingestuft werden, damit auf Fondsebene nicht besteuert wird.
Laut Fraktion gefährden Teile der Unternehmensteuerreform den Innovationsprozess, etwa durch den schnelleren Wegfall von Verlustvorträgen beim Anteilseignerwechsel. Durch die Abgeltungsteuer würde die für risikoreiche Start-up-Unternehmen typische Eigenkapitalfinanzierung gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung steuerlich massiv benachteiligt.