Die Ruhezeiten für Bus- und Lkw-Fahrer werden geändert. Ohne Gegenstimmen hat der Verkehrsausschuss am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes ( 16/4691 ) in geänderter Fassung angenommen. CDU/CSU, SPD und Grüne stimmten dafür, FDP und Linksfraktion enthielten sich. Mit dem Gesetz werden Ruhe- und Maximallenkzeiten für Lkw- und Busfahrer an EU-Bestimmungen angepasst. Nach Aussage der zustimmenden Fraktionen sind in dem Entwurf die erforderlichen Anpassungen des deutschen Rechts und die Voraussetzungen für die Änderungen der Fahrpersonalverordnung und der Kontrollrichtlinienverordnung enthalten.
Für die FDP-Fraktion bleibt es allerdings unklar, ob die gesetzlichen Regelungen heute überhaupt noch zeitgemäß sind. Die Grünen zogen einen eigenen Änderungsantrag, in dem ein unbürokratischerer Umgang bei der Vernichtung von Schaubildern nach Ablauf eines Jahres gefordert wurde, zurück. Die Forderung sei mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen abgedeckt.
In dem Entwurf wird unter anderem die vorgeschriebene Mindestruhezeit von Lkw-Fahrern von derzeit acht auf neun Stunden erhöht. Außerdem wird 14-tägig eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden am Stück vorgeschrieben. Die höchstzulässige Lenkzeit pro Woche wird mit dem Gesetz auf 56 Stunden begrenzt, die höchstzulässige Lenkzeit pro Doppelwoche darf 90 Stunden nicht überschreiten.