Intuitiv gehen viele Personen davon aus, dass wir Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen haben und dass sich diese Verantwortung auch darauf erstreckt, nachfolgenden Generationen die Erde in einem "guten" Zustand zu hinterlassen. Die Frage, ob eine solche Verantwortung besteht, und wenn ja, wie ihr die heute lebenden Menschen gerecht werden können, ist ethisch keineswegs trivial. Die Theorie der Nachhaltigkeit thematisiert solche Fragen. In diesem Beitrag wird zunächst die am Institut für Botanik und Landschaftsökologie der Universität Greifswald entwickelte Konzeption von Nachhaltigkeit dargestellt und so auf einer allgemeinen Ebene Art und Ausmaß der Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen bestimmt. In einem zweiten Schritt wird anhand der Landnutzungssysteme exemplarisch dargestellt, wie und wodurch heutige Verhaltensweisen und Strukturen das Naturerbe gefährden und welche Maßnahmen zu seinem Schutz ergriffen werden könnten und sollten.
Die Idee der nachhaltigen Entwicklung ("sustainable development"), die sich bis in die deutsche Forstwissenschaft des Jahres 1713 zurückverfolgen lässt, ist am Ende des 20. Jahrhunderts in der Nachfolge des so genannten Brundtland-Berichtes global weithin als umweltpolitische Leitlinie anerkannt. 1 Der Umfang ("Extension") des Terminus' "Nachhaltigkeit" hat sich aufgrund dieser Erfolgsgeschichte seither kontinuierlich erweitert. Es gibt mittlerweile kaum noch etwas, dem das Attribut "nachhaltig" nicht beigefügt wurde. Ein Begriff, der an Extension zunimmt, verliert dadurch allerdings an Bedeutung ("Intension"). Für den Begriff der Nachhaltigkeit besteht durch die zunehmende Extension die Gefahr, zum bedeutungsarmen Jargon trivialisiert zu werden. 2 Von dieser Trivialisierung profitieren vornehmlich jene, die eine ökologische Ausrichtung des Begriffs verhindern wollen. Die hier vertretene Konzeption von Nachhaltigkeit entspricht der von Konrad Ott und Ralf Döring dargelegten Theorie starker Nachhaltigkeit, 3 die im Folgenden als "Greifswalder Ansatz" bezeichnet wird. Dieser Ansatz wiederum stützt sich auf die maßgeblichen Arbeiten von Herman Daly. 4
In einem ersten Schritt ist Nachhaltigkeit als ein Zielsystem zu verstehen, das individuelle und vor allem kollektive Verpflichtungen mit sich bringt. Mit Immanuel Kant gesprochen, handelt es sich um ein Zielsystem, das zu erreichen moralisch geboten ist. Die leitende Idee ist die der intra- und intergenerationellen Gerechtigkeit. In intergenerationeller Hinsicht lassen sich folgende drei Fragen formulieren: Bestehen überhaupt Verpflichtungen gegenüber zukünftigen Personen? Soll man der Zukunftsverantwortung einen egalitär-komparativen (relationalen) oder einen absoluten Standard zugrunde legen? Was zählt zu einer fairen Hinterlassenschaft?
Es ist an anderer Stelle dargelegt worden, dass Pflichten gegenüber zukünftigen Generationen bestehen. 5 Im Anschluss daran stellt sich die Frage, wie gut zukünftige Personen im Verhältnis zu gegenwärtigen gestellt werden sollen. Die ethische Kontroverse dreht sich darum, ob der Zukunftsethik ein absoluter oder ein komparativer Standard ("Es soll zukünftigen Generationen alles in allem nicht schlechter gehen als uns") zugrunde gelegt werden soll. Ein absoluter Standard sichert einen menschenwürdigen "Sockel", während der komparative Standard sich auf Gleichstellungsziele bezieht.
Im Greifswalder Ansatz wird der komparative Standard aufgrund der folgenden Argumentation vertreten: 6 - Die Überzeugung, dass in der Kette der Generationen keine Generation etwas Besonderes ist, ist begründet, da sich eine gegenteilige Behauptung in Diskussionen mit Vertretern unterschiedlicher Generationen nicht mit Aussicht auf Konsens rechtfertigen und sich darüber hinaus auch nicht universalisieren ließe, ohne sich aufzuheben. - Jede Form primärer Diskriminierung, d.h. von Wertunterscheidungen zwischen Personen aufgrund kontingenter Merkmale (Hautfarbe, Geschlecht, Geburtsjahr), ist verboten. 7 Auch eine Bevorzugung oder Benachteiligung von Personen, nur, weil sie zu einer bestimmten Generation gehören, wäre eine primäre Diskriminierung. - Es gilt die so genannte "presumption in favor of equality": Allgemein anerkannte egalitäre Grundsätze politischer Gerechtigkeit wie etwa "Jeder ist vor dem Gesetz gleich", "Jede Stimme zählt bei einer Wahl gleich viel", "Jeder verdient gleiche Berücksichtigung" werden in die Sphäre distributiver Gerechtigkeit übertragen. Daraus ergeben sich Forderungen, dass Güter gleich zu verteilen sind, falls keine plausiblen Gründe für die Ungleichverteilung sprechen. 8
Damit sind zwei der drei obigen Fragen beantwortet. Wir gehen weiterhin von der Vermutung aus, dass eine durchschnittlich hohe Lebensqualität, wie sie der komparative Standard fordert, für alle Menschen im Rahmen einer dauerhaft umwelt- und mitweltgerechten Wirtschaftsweise erreichbar ist. Die dritte Frage nach der fairen Hinterlassenschaft lässt sich nicht auf der abstrakten Ebene moraltheoretischer Begründungen beantworten. Sie erfolgt auf der konzeptionellen Ebene.
Konstitutiv für die Unterscheidung der verschiedenen Konzeptionen von Nachhaltigkeit ist die Frage, welche Hinterlassenschaften wir nachfolgenden Generationen schuldig sind, wenn wir den komparativen Standard mit geschärftem Bewusstsein für die vielfältigen Ungewissheiten der Zukunft wirklich ernst nehmen wollen. Wenn es zukünftigen Personen alles in allem nicht schlechter gehen soll als uns, dann bedeutet dies, dass sie die Welt mit einer ebenso reichhaltigen Ausstattung vorfinden sollen, wie wir sie vorgefunden haben.
Die von den Menschen nutzbare Ausstattung der natürlichen und sozialen Welt lässt sich als Ensemble von Kapitalien betrachten. Kapitalien sind Nutzen stiftende Bestände im weitesten Sinne. Es lassen sich Sachkapitalien (Fabriken, Transportmittel, Infrastrukturen etc.), Humankapitalien (Wissen und Fertigkeiten von Menschen, soziale Institutionen etc.) und Naturkapitalien unterscheiden. Bei Letzteren handelt es sich um all diejenigen Komponenten der belebten oder der unbelebten Natur, die Menschen einen Nutzen stiften, ihnen bei der Ausübung ihrer Fähigkeiten zugute kommen können oder funktionale oder strukturelle Voraussetzungen hierfür darstellen. Die Frage nach der Gestaltung der fairen Hinterlassenschaft führt daher zur Frage, inwieweit sich Naturkapitalien durch Human- und Sachkapitalien befriedigend ersetzen ("substituieren") lassen.
Das Konzept "schwacher" Nachhaltigkeit geht hierbei von einer weitgehenden Substituierbarkeit aus. Eine faire Erbschaft besteht demnach aus einem mindestens konstanten summativen Gesamtbestand an Kapitalien. Naturkapitalien dürfen in dem Maße legitimerweise verbraucht werden, in dem andere Kapitalbestände aufgebaut werden. Somit wäre auch eine Welt "nachhaltig", in der z.B. keine Wälder mehr vorhanden sind, sofern alle ökologischen Funktionen und kulturellen Bedeutungen, die Wälder für uns heute haben (s. u.), durch künstlich Geschaffenes (Kunststoffe, Naturfilme im Fernsehen, Klimaanlagen, Duftstoffe etc.) befriedigend ersetzt werden. Das Attribut "befriedigend" ist dabei gerade in ökonomischer Perspektive wichtig, da in dieser Perspektive entscheidend ist, ob (zukünftige) Menschen aufgrund ihrer Präferenzen mit Substituten einverstanden sind.
"Starke" Nachhaltigkeit geht von der Unersetzlichkeit von Naturkapitalien zu anderen Kapitalarten aus. Daher müssen sie - unabhängig davon, wie sich andere Kapitalbestände entwickeln - konstant gehalten werden. Mit Blick auf die Güterproduktion bedeutet dies, dass Naturkapitalien (Wälder, Fischbestände, Wasserressourcen) so zu erhalten sind, dass sie in Zukunft nicht zum limitierenden Faktor werden. Was helfen große Fischereiflotten letztlich ohne Fischbestände? Mit Blick auf die Ausübung menschlicher Fähigkeiten sind auch andere Arten von Knappheit möglich (z.B. der Verlust von Möglichkeiten der Naturerfahrung und der damit verbundenen ästhetischen, kulturellen und spirituellen Werte). Um solche Knappheiten und Mangelsituationen zu verhindern, sollten die Bestände an Naturkapitalien erhalten bleiben, d.h. es sollte im kollektiven Handeln eine so genannte "Constant Natural Capital Rule" (CNCR) als Richtschnur befolgt werden. Angesichts bereits eingetretener Übernutzungen und Verbräuche sollte gegenwärtig verstärkt in Naturkapitalien investiert werden (Aufbau von Fischbeständen, ökologischer Waldumbau, Förderung der Bodenfruchtbarkeit, Renaturierung von Gewässern usw.). Diese Forderung kann als Investitionsregel der CNCR zur Seite gestellt werden. Die CNCR enthält ein Verschlechterungsverbot, die Investitionsregel einen Verbesserungsauftrag.
Nunmehr gilt es, auf der konzeptionellen Ebene ein begründetes Urteil zu fällen. Der Greifswalder Ansatz macht folgende Argumente zugunsten starker Nachhaltigkeit geltend: 9 - Ein Argument gegen die Substituierbarkeit von Naturgütern bezieht sich auf die Multifunktionalität vieler ökologischer Systeme. Es müsste nämlich für jede einzelne der Funktionen eines Naturgutes, das aufgebraucht werden könnte, ein artifizielles Substitut angegeben werden. Es ist zudem keineswegs sicher, ob mögliche Substitute immer kostengünstiger, risikoärmer, sozialverträglicher, "schöner", angenehmer sein werden. - Nach dem Vorsorge-Prinzip gilt es eine zukünftige Situation zu verhindern, die sich für die Betroffenen so darstellt, dass sich nach einem irreversiblen Verbrauch vieler Naturkapitalien allmählich deren Nicht-Substituierbarkeit herausstellt.
- Größere Wahlfreiheit für zukünftige Generationen: Es ist keineswegs sicher, ob und inwieweit zukünftige Personen mit heutigen Substitutionsprozessen einverstanden sein werden. Aus dem Umstand, dass viele kulturelle Präferenzen wandelbar sind, folgt nicht, dass zukünftige Generationen von einer denaturierten artifiziellen Welt begeistert sein werden. Die Erhaltung von Naturkapitalien lässt zukünftigen Personen mehr Optionen, ihr Leben authentisch zu gestalten. "Starke" Nachhaltigkeit ist daher weniger diktatorisch als "schwache" und insofern das freiheitlichere Konzept. 10 - Bessere Kompatibilität mit dem Argumentationsraum der Umweltethik: Unbestreitbar kann starke Nachhaltigkeit die vielfältigen, auf ein gutes menschliches Leben bezogenen ("eudämonistischen") Werte, die Menschen mit der Erfahrung von Natur und Landschaft verbinden (Ästhetik, Heimat, Biophilie, Spiritualität), weitaus stärker respektieren. Wenn wir in umweltethischen Diskursen authentisch und autonom artikulieren (lernen), was uns Naturgüter und -erfahrungen wirklich bedeuten (sollten), 11 so beanspruchen wir, dadurch ipso facto eine ethische Tradition zu stiften, die in der Umwelt- und Naturpädagogik gelehrt werden soll. Es geht also nicht empiristisch darum, ob Menschen auch in einer denaturierten Welt noch (über-)leben und in einer zukünftigen Warenwelt fröhlich konsumieren können, sondern darum, welche Konzeption von Nachhaltigkeit unseren besten heutigen umweltethischen Einsichten und Einstellungen entspricht. Wir vertreten die These, dass die Ergebnisse der umweltethischen Diskurse der vergangenen Jahrzehnte mit der Wahl der Konzeption "schwacher" Nachhaltigkeit unvereinbar sind.
Die zentrale Aussage der Konzeption starker Nachhaltigkeit besteht in der Forderung, die verbleibenden Bestände an Naturkapitalien zu erhalten (CNCR) und in Naturkapitalien zu investieren (Investitionsregel). Eine Gesellschaft, die zwar Sach- und Wissenskapitalien anhäuft, ihre Bestände an Naturkapitalien hingegen vernachlässigt oder Raubbau an ihnen betreibt, kann somit nicht als nachhaltig gelten. Dies gilt auch für Gesellschaften, die Raubbau an den Naturkapitalien anderer Völker betreiben oder hiervon profitieren. Vor diesem Hintergrund lassen sich folgende Managementregeln formulieren: 12 - Erneuerbare Ressourcen dürfen nur in dem Maße genutzt werden, in dem sie sich regenerieren. - Erschöpfbare Rohstoffe und Energieträger dürfen nur in dem Maße verbraucht werden, in dem während ihres Verbrauchs physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz an regenerierbaren Ressourcen geschaffen wird. - Schadstoffemissionen dürfen die Aufnahmekapazität der Umweltmedien und Ökosysteme nicht übersteigen, und Emissionen nicht abbaubarer Schadstoffe sind unabhängig von dem Ausmaß, in dem noch freie Tragekapazitäten vorhanden sind, zu minimieren.
Die Bedrohung einer gravierenden Schmälerung des Erbes für zukünftige Generationen betrifft primär die Naturkapitalien. Wir konzentrieren uns im Folgenden auf die nationale Ebene. Der technische Umweltschutz hat hierzulande zwar einige "klassische" Umweltprobleme wie Luft- und Gewässerverschmutzung sowie Abfallbeseitigung recht erfolgreich gelöst; der umfassende Schutz der Naturkapitalien steht hingegen noch aus. Der Schutz der Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für den Schutz des Naturerbes. Eine Theorie starker Nachhaltigkeit fokussiert daher die Gestaltungsoptionen der Landnutzungssysteme unter dem Blickwinkel der Erhaltung der Naturkapitalien.
Die Konzeption starker Nachhaltigkeit kann realisiert werden, falls die CNCR und Managementregeln eingehalten werden, auf zentralen Handlungsfeldern bestimmte Strategien erfolgreich durchgeführt, spezifizierte Zielsysteme mit hierfür geeigneten Instrumenten erreicht und institutionelle Errungenschaften weiterentwickelt werden. Diese Zusammenhänge sollen im Folgenden anhand von Forstwirtschaft, Landwirtschaft sowie Naturschutz skizziert werden.
Die Idee der Nachhaltigkeit hat in der Forstwirtschaft eine lange Tradition. In der "Sylvicultura oeconomica" von Hans Carl von Carlowitz von 1713 taucht das Wort "nachhaltend" zum ersten Mal in seiner heutigen Bedeutung auf. Carlowitz plädiert darin für eine "continuirliche und nachhaltende Nutzung". Im 19. Jahrhundert setzte sich der Grundsatz der Nachhaltigkeit - verstanden als Nachhaltigkeit der Holzproduktion - in der Forstwirtschaft in ganz Mitteleuropa durch. In der heutigen forstpolitischen Diskussion wird der Begriff der Nachhaltigkeit deutlich weiter gefasst. Wälder leisten neben der Holzproduktion eine Reihe weiterer Funktionen. Sie sind Musterbeispiele für multifunktionale ökologische Systeme. Im Anschluss an den so genannten "Millennium Ecosystem Assessment Report" 13 lassen sich die Funktionen der Wälder folgendermaßen gliedern: Zu den direkten Funktionen gehören die Versorgungsfunktion, die kulturelle Funktion und die Regulationsfunktion. Die Versorgungsfunktion bezieht sich in erster Linie auf Holz, von dem in Deutschland jährlich ca. 40 Mio. m3 geschlagen werden. 14 Die Funktionen der Wälder in Bezug auf Bodenschutz, Immissionsschutz, Lärmschutz, Wasserschutz sowie lokalen, regionalen und globalen Klimaschutz können der Regulationsfunktion zugeordnet werden.
Die kulturelle Funktion der Wälder beinhalten die Aspekte Wissenschaft, Erholung, Bildung sowie die Erfüllung ästhetischer, emotionaler und spiritueller Bedürfnisse. Zu den indirekten Funktionen gehören die Lebensraumfunktion und die Grundlagenfunktion. Wälder sind für viele Tier- und Pflanzenarten wichtiger Lebensraum. Mitteleuropa war vor den starken menschlichen Eingriffen größtenteils mit Wald bedeckt. Diese Tatsache hat zu einer vielfachen Anpassung von Lebewesen an das Ökosystem Wald geführt. 15 Die Grundlagenfunktion der Wälder beruht auf sämtlichen dort stattfindenden Stoff- und Energiekreisläufen sowie ihrer Vernetzung, welche das Erbringen der direkten Funktionen erst ermöglichen. Die Erhaltung und Stärkung dieser Funktion kommt einem Schutz der ökosystemischen Resilienz gleich 16 und dient dem Ziel, den Wechsel der Waldökosysteme in einen aus menschlicher Sicht nachteiligen Alternativzustand zu vermeiden. 17
Im Anschluss an die Theorie starker Nachhaltigkeit gilt zwingend, Wälder als einen zentralen Bestandteil unseres Naturkapitals zu erhalten. Wälder sollten darüber hinaus in Zukunft in der Lage sein, alle oben genannten Funktionen zu erfüllen. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn sie naturnah bewirtschaftet werden. Zu den Grundsätzen naturnaher Waldwirtschaft sollten beispielsweise gehören: erstens die Ausnutzung aller Möglichkeiten zur natürlichen Verjüngung, das Zulassen von natürlicher Sukzession (z.B. auf Katastrophenflächen); zweitens eine einzelstamm- bis gruppenweise Holzernte; drittens eine Erhöhung des Altholzanteils und die Sicherung von Totholzanteilen; viertens eine Gewährleistung waldverträglicher Wildbestände sowie fünftens die wesentliche Erhöhung des Anteils heimischer Baumarten.
Allerdings machen die Zielkonflikte zwischen den einzelnen Funktionen eine teilweise Differenzierung der Waldnutzung erforderlich. Das bedeutet, dass neben dem naturnahen Waldbau, der den Großteil der Waldfläche einnehmen sollte, auch Nutzungsformen bestehen sollten, auf denen bestimmte Waldfunktionen Vorrang genießen. So ist beispielsweise für den Schutz anspruchsvoller Wildarten (Auerwild, Luchs) die Einrichtung großflächiger Waldschutzgebiete notwendig. Daneben sind kleinflächige temporäre Schutzgebiete für Arten später Sukzessionsphasen erstrebenswert.
Der Zustand der Wälder ist nach wie vor unbefriedigend. Viele Wälder weisen massive Schädigungen auf. Der Klimawandel setzt die Wälder unter Anpassungsdruck und bringt etliche Risiken mit sich (Schädlingsbefall, Waldbrände, Stürme). Sollen unsere Wälder in ihrer Vielfalt als Erbe für die zukünftigen Generationen erhalten werden, müssen wir bisherige Bewirtschaftungsformen überdenken und, wo nötig, ändern.
Auch in Bezug auf landwirtschaftlich genutzte Flächen lassen sich die im Kontext der Forstwirtschaft genannten Funktionen unterscheiden. Unter die direkten Funktionen fällt dabei die Versorgungsfunktion, d.h. die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte (Nahrungs- und Futtermittel, Biomasse für stoffliche oder energetische Verwertung). Im Hinblick auf die Regulationsfunktion ist bezüglich landwirtschaftlich genutzter Flächen die Grundwasserneubildung von großer Bedeutung, die unter landwirtschaftlich genutzten Flächen wesentlich höher ist als unter Wald. 18 Die kulturelle Funktion landwirtschaftlicher Flächen beinhaltet ihre Wirkung als Erholungs- und Bildungsraum sowie als Zeugnis der Kulturgeschichte. Unter die indirekten Funktionen werden wie in Bezug auf den Wald die Lebensraum- und die Grundlagenfunktion landwirtschaftlich genutzter Flächen gefasst. Viele mitteleuropäische Arten sind an extensiv genutzte Agrarsysteme angepasst. Diese sog. Agrobiodiversität ist ein wichtiger Teil des Naturerbes.
Die heute vorherrschende Landwirtschaft stellt die Produktionsfunktion in den Mittelpunkt. Sie ist gekennzeichnet durch Bewirtschaftung großer, einheitlicher Flächen (Monokulturen) mit hohem Einsatz von Düngern und Pestiziden. Diese Art der Bewirtschaftung führt zu Verlusten im Hinblick auf die anderen Funktionen (etwa durch Eutrophierung). Durch die Bewirtschaftung immer größerer Schläge sowie die Reduktion ehemals vielfältiger Anbauformen auf wenige, an die Boden- und Klimagegebenheiten optimal angepasste Fruchtarten und eine Verengung der Fruchtfolgen verliert das Landschaftsbild an Vielfalt und Attraktion. Durch Dünger und Pestizide werden Standortunterschiede nivelliert, Habitate und Arten zerstört. Gleichzeitig kann es auf leichten Böden zu einer Auswaschung von Nährstoffen und Pestiziden ins Grundwasser kommen. Schließlich kann sich eine derart intensive Bewirtschaftung sogar negativ auf die Produktionsfunktion der Landwirtschaft auswirken, etwa, wenn im Maisanbau Flächen im Frühjahr noch keine Vegetation tragen und daher bei Wind oder starken Niederschlägen anfälliger für Bodenerosion werden. Die intensive Landwirtschaft heutiger Prägung kann daher nicht als nachhaltig gelten. Es wäre allerdings verfehlt, hier die Feindbilder zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu stabilisieren. Richtig wäre vielmehr, im Rahmen der EU-Agrarpolitik eine Ökologisierung der Landwirtschaft einzuleiten. Ansätze hierzu sind vorhanden.
In verschiedenen Gesetzen werden unter dem Begriff der guten fachlichen Praxis ("gfP") Mindestbedingungen festgelegt, die von der Landwirtschaft auf eigene Kosten einzuhalten sind. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die so genannte Cross Compliance auf EU-Ebene, bei der Direktzahlungen an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft wird. Beide Ansätze sind konzeptionell sinnvoll, benötigen aber zumindest eine Konkretisierung, 19 vielleicht auch eine Verschärfung der Anforderungen. Die Standards der gfP beziehen sich zentral auf den Boden- und Grundwasserschutz. Die sonstigen Standards der gfP sollten nicht so restriktiv sein, dass Landwirten all das zur gesetzlichen Auflage gemacht wird, was als eine zusätzliche ökologische Leistung im Bereich des Arten- und Biotopschutzes verstanden werden könnte. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat mehrfach moderate Standards in Verbindung mit einer Umschichtung der Agrarsubventionen in die so genannte 2. Säule gefordert, um ökologische Leistungen der Landwirtschaft angemessen honorieren zu können, wobei einige Gesichtspunkte für eine Kombinationslösung aus handlungs- und ergebnisbezogener Honorierung sprechen.
Der Ökologische Landbau weist bezüglich der Anforderungen der guten fachlichen Praxis an die natürliche Bodenfruchtbarkeit, flächengebundene Tierhaltung und Bewirtschaftungsverfahren wesentlich bessere Bilanzen auf als die konventionelle Landwirtschaft. 20 Das Ziel der abgelösten rot-grünen Bundesregierung, 20 % der Fläche ökologisch zu bewirtschaften, war aus Nachhaltigkeitssicht sinnvoll und sollte wieder aufgegriffen werden.
Die strukturellen Schwächen des Naturschutzes wurden vielfach aufgezeigt und analysiert. 21 Die Geschichte des deutschen Naturschutzes ist allerdings keineswegs nur eine Geschichte der Niederlagen. Der Gebietsschutz hat nicht zuletzt auch durch das Nationalparkprogramm des Jahres 1990 und durch die langwierige und konfliktreiche Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtline) einige Erfolge zu verzeichnen. Andererseits stößt der klassische Gebietsschutz an Grenzen. Aufgrund des hohen Überformungsgrades der umgebenden Landschaftsräume und verbunden mit beginnenden klimatischen Veränderungen ist der Gebietsschutz zwar nach wie vor das Rückgrat des Naturschutzes, bedarf aber der Erweiterung hin zu einer Ökologisierung der Landnutzung im Allgemeinen.
Was die entsprechenden Zielsysteme betrifft, so hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen eine Diskussionsgrundlage vorgelegt. 22 Zentrale Flächenziele, durch die das Naturerbe bewahrt werden soll, sind hier: - natürliche bzw. naturnahe Biotope auf ca. 3 - 5 % der Landesfläche; - extensiv genutzte, halbnatürliche Biotope auf 7 - 10 % der Landesfläche; - Entwicklung von Auenwald auf insgesamt ca. 200 000 ha; - Moorentwicklung auf 80 000 ha; - Entwicklung von Feucht- und Nassgrünland auf ca. 300 000 ha; - Schutz und Entwicklung von Mager- und Trockenrasen auf 200 000 ha; - standortangepasste wasserschonende Bewirtschaftung auf 8 Mio. ha; - Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf 30 ha/Tag sowie - Schutz der unzerschnittenen Räume.
Mehrfach wurde zur Erreichung eines integrierten plausiblen Zielsystems eine nationale Naturschutz- bzw. Biodiversitätsstrategie gefordert, 23 die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen müsste: a) genetische Variabilität, b) Populations- und Artenschutz sowie c) Schutz der Biotope und Landschaftsformen. Die konzeptionellen Grundlagen zu einer solchen Strategie wurden im Umweltministerium im Jahre 2005 mit einem Fokus auf der Ebene der Biotoptypen bereits erarbeitet.
Allerdings bestehen gegenwärtig im Kontext der Föderalismusreform, des Abbaus der Naturschutzverwaltungen in vielen Bundesländern 24 und der Arbeit am Umweltgesetzbuch (UGB) auch Gefahren, zentrale institutionelle Errungenschaften des Naturschutzes zu verspielen. So steht in Frage, welche Grundsätze des Naturschutzes in das UGB aufgenommen und damit den Abweichungsbefugnissen der Länder entzogen werden sollen. Folgende scheinen von besonderer Wichtigkeit: - Ein Konzept differenzierter Landnutzung als Grundlage für die Landschaftsplanung. - Der Vernetzungsgedanke, wie er von Bernd Heydemann schon in den 1980er Jahren entwickelt wurde. Diesem Gedanken wurde in der Novelle des BNatSchG 2002 im § 3 ("Biotopverbund") Rechnung getragen. Die dort genannten 10 % der jeweiligen Landesfläche stellen aus naturschutzfachlicher Sicht eine untere Grenze dar. - Die Eingriffsregelung. Ohne eine Eingriffsregelung dürfte sich der schon jetzt unbefriedigende Zustand weiter verschlechtern, was mit dem Regel- und Zielsystem unvereinbar ist. Die Ausgestaltung der Eingriffsregelung sollte auch "Flächenpool"-Lösungen einschließen. Flächen, die unter Naturschutz gestellt worden sind, sollten nicht als Ausgleichsflächen genutzt werden können. - Die Abwendung von einem statischen und teilweise musealen Naturschutz und die Hinwendung zu stärker prozessorientierten Konzepten.
Die Gefahren eines geschmälerten Erbes für zukünftige Generationen und damit das besondere Anliegen intergenerationeller Gerechtigkeit betreffen in absehbarer Zukunft die Naturkapitalien bzw. das Naturerbe. Bedenken hinsichtlich eines geschmälerten Erbes für unsere Nachkommen sollten daher vor allem das Erbe an kollektiven Naturgütern thematisieren (Naturkapitalien, Naturerbe). Der Klimawandel gibt diesen Bedenken zusätzlichen Grund. Ein auch durch den derzeitigen Biomasseboom ausgelöster "Neoproduktivismus" in den Landnutzungssystemen steht konträr zu den hier vertretenen Zielen. Die durch die Kassenlagen der öffentlichen Haushalte induzierten Veränderungen könnten zudem dazu führen, dass die Umwelt- und Naturschutzverwaltungen den wachsenden Aufgaben auf Dauer nur noch ungenügend nachkommen können. 25
Die Erfolge der Industriegesellschaften beruhen auf einer Verbindung von Wissenschaft, Technologie, Industrie und Staatsapparat, die eine Akkumulation von Sach- und Wissenskapital in einem ungeheuren Ausmaße bewirkt hat. Dieses "Bacon-Projekt" der fortschreitenden Naturbeherrschung 26 war das Erfolgsrezept der westlichen Lebensform, das derzeit weltweit nachgeahmt wird. Eine unkritische Fortsetzung von einstigen Erfolgsrezepten kann unter veränderten Bedingungen dysfunktional oder gar bedrohlich werden. Die Theorie starker Nachhaltigkeit möchte einen neuen Sinn dafür wecken, was in Zukunft wirklich knapp geworden sein könnte. In diesem Sinne ist sie nachhaltiger Teil einer reflexiven Moderne.
1 Vgl. WCED -
World Commission on Environment and Development, Our common future,
Oxford 1987.
2 Der vorliegende Abschnitt findet sich
in veränderter Form in: Konrad Ott/Lieske Voget, Ethische
Dimensionen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung
(i.E.).
3 Vgl. Konrad Ott/Ralf Döring,
Theorie und Praxis starker Nachhaltigkeit, Marburg 2004.
4 Vgl. Herman E. Daly, Wirtschaft
jenseits von Wachstum. Die Volkswirtschaftslehre nachhaltiger
Entwicklung, Salzburg-München 1999.
5 Vgl. Konrad Ott, Essential Components
of Future Ethics, in: Ralf Döring/Michael Rühs (Hrsg.),
Ökonomische Rationalität und praktische Vernunft.
Gerechtigkeit, Ökologische Ökonomie und Naturschutz.
Festschrift anlässlich des 60. Geburtstages von Prof. Dr.
Ulrich Hampicke, Würzburg 2004, S. 83 - 108.
6 Vgl. K. Ott/R. Döring (Anm. 3),
S. 96.
7 Vgl. Ernst Tugendhat, Vorlesungen
über Ethik, Frankfurt/M. 1993.
8 Vgl. K. Ott/R. Döring (Anm. 3).
S. 86, im Anschluss an John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit,
Frankfurt/M. 1975 und in Abgrenzung zum so genannten
Anti-Egalitarismus.
9 Vgl. K. Ott/R. Döring (Anm. 3),
S. 97 - 171.
10 Vgl. Hans-Peter Weikard,
Wahlfreiheit für zukünftige Generationen, Marburg 1999;
Ralf Döring/Tanja von Egan-Krieger/Barbara Muraca/Konrad Ott,
Die ethische Idee der Nachhaltigkeit und ihre Kommunikation, in:
Gerd Michelsen/Jasmin Godemann (Hrsg.), Handbuch
Nachhaltigkeitskommunikation. Grundlagen und Praxis, München
2007 (i.E.).
11 Vgl. Konrad Ott, Environmental
Values and Comprehensive Environmental Assessment, in: Eckart
Ehlers/Carl Friedrich F. Gethmann (Hrsg.), Environment Across
Cultures, Berlin-Heidelberg 2003, S. 153 - 172.
12 Vgl. Sachverständigenrat
für Umweltfragen (SRU), Umweltgutachten 2002. Für eine
neue Vorreiterrolle, Stuttgart 2002, Tz. 29.
13 World Resources Institute,
Millennium Ecosystem Assessment. Ecosystems and Human Well-Being,
Washington, DC 2005.
14 Vgl. BMVEL, Bundeswaldinventur II,
http://www.bundeswaldinventur.de
15 Vgl. Harald Thomasius/Peter Schmidt,
Wald, Forstwirtschaft und Umwelt, Bonn 1996, S. 207 - 210.
16 Die Resilienz eines Ökosystems
gibt den Umfang an Störungen an, der absorbiert werden kann,
bevor das System seine Struktur, d.h. die Variablen und Prozesse
ändert, die sein Verhalten bestimmen.
17 Vgl. Tanja von Egan-Krieger, Theorie
der Nachhaltigkeit und die deutsche Waldwirtschaft der Zukunft,
Diplomarbeit an der Universität Greifswald 2005.
18 Vgl. z.B. für Sandstandorte in
Norddeutschland Wendelin Wichtmann/Ralf Dannowski, Änderung
der Grundwasserneubildung bei landwirtschaftlicher Nutzungsaufgabe,
in: Ulrich Hampicke/Birgit Litterski/Wendelin Wichtmann (Hrsg.),
Ackerlandschaften. Nachhaltigkeit und Naturschutz auf
ertragsschwachen Standorten, Berlin-Heidelberg-New York 2005, S.
145f.
19 Vgl. bezüglich der gfP z.B.
SRU, Umweltgutachten 2004. Umweltpolitische Handlungsfähigkeit
sichern, Baden-Baden 2004, Tz. 337f.
20 Vgl. ebd., Tz. 353.
21 Statt vieler Hartmut Bick/Horst
Obermann, Stiefkind Naturschutz, Misere und Chancen des
Naturschutzes in Deutschland, in: Henning von Köller (Hrsg.),
Umweltpolitik mit Augenmaß. Gedenkschrift für
Staatssekretär Dr. Günter Hartkopf, Berlin 2000.
22 Vgl. SRU, Für eine
Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes,
Sondergutachten, Stuttgart 2002, S. 40 - 44.
23 Vgl. ebd.; Ulrike Doyle u.a., Noch
fünf Jahre bis 2010 - eine Biodiversitätsstrategie
für Deutschland, in: Natur und Landschaft, 8 (2005) 80, S. 349
- 354.
24 Vgl. SRU, Umweltverwaltungen unter
Reformdruck. Herausforderungen Strategien und Perspektiven, Berlin
2007.
25 Vgl. ebd.
26 Lothar Schäfer, Das
Bacon-Projekt. Von der Erkenntnis, Nutzung und Schonung der Natur,
Frankfurt/M. 1993.