Ein deutscher Tourist reist mit dem Auto durch Italien. Dabei wird er von einem Lastwagen angefahren, an dessen Steuer ein Spanier sitzt. Der Deutsche wird schwer verletzt, teure Behandlungen sind nötig. Eine vom Europaparlament am 10. Juli verabschiedete neue EU-Verordnung soll jetzt Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Unfällen im europäischen Ausland künftig schneller und einfacher regeln.
Grundsätzlich muss das Recht des Landes gelten, in dem der Unfall passiert ist. Eine Ausnahme ist möglich, wenn beide Beteiligten im gleichen Land leben. Sie können dann beantragen, dass die dortige Justiz entscheidet. Berücksichtigt werden müssen alle tatsächlichen Kosten, also auch die Behandlung in einem vergleichsweise teuren deutschen Krankenhaus. Beim Anspruch auf Schmerzensgeld für bleibende Schäden soll der Richter jedoch auf die besonderen Lebensumstände des Opfers in seinem Heimatland Rücksicht nehmen, beschlossen die EU-Abgeordneten.
Verkehrsunfälle sind Hauptgrund für grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Bürgern. Ziel der neuen Regelung ist es zu verhindern, dass der Gerichtsstand in dem Land festgelegt wird, in dem sich die beiden Parteien jeweils die besten Chancen ausrechnen. Streit und Verzögerungen für die Unfallgeschädigten waren bisher an der Tagesordnung in entsprechenden Verfahren.
Strittig war im Parlament bis zum Schluss, ob sich die Neuregelung auch auf Schmerzensgeld bezieht. Das Parlament wollte ursprünglich die Rechte der Opfer noch viel stärker absichern. Die Gerichte wären danach verpflichtet gewesen, das Schmerzensgeld nach den Gepflogenheiten im Heimatland des Geschädigten zu berechnen. Eine Reihe von EU-Regierungen - vor allem die Vertreter aus den klassischen Urlaubszielen Spanien, Italien und Griechenland - aber gingen dagegen auf die Barrikaden. Sie fürchten hohe Entschädigungsansprüche von Touristen.
Bis Ende 2008 soll die Kommission im Auftrag des Parlaments zudem eine Studie vorlegen, in der untersucht wird wie die EU-Länder die Verordnung umsetzen. Sie ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Nationales Recht, das nicht mit der EU-Verordnung übereinstimmt, fällt daher künftig unter den Tisch.