ENERGIESEKTOR
Regierung will marktbeherrschenden Unternehmen die Grenzen aufzeigen
Die Bundesregierung will den Kartellbehörden effektivere Möglichkeiten an die Hand geben, gegen Preismissbrauch vorzugehen. Dem Bundestag hat sie jetzt einen Gesetzentwurf ( 16/5847 ) vorgelegt, durch den das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden sollen.
Die Regierung zeigt sich darin unzufrieden damit, dass sich auch mehr als acht Jahre nach der Öffnung der Energiemärkte noch kein funktionierender Wettbewerb entwickelt hat. Defizite seien vor allem bei der Stromerzeugung und im Haushaltskundengeschäft mit Gas festzustellen. Die Energiepreise seien auf ein "bedenkliches Niveau" gestiegen, das mit der Entwicklung der Energiekosten nicht mehr begründet werden könne und industrielle Abnehmer sowie Endverbraucher über Gebühr belaste.
Vorgesehen ist, den Kartellbehörden die Durchsetzung des im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Missbrauchsverbots zu erleichtern. So sollen Energieversorgungsunternehmen, die allein oder zusammen mit anderen Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung haben, diese nicht missbräuchlich ausnutzen dürfen. Konkret verboten werden soll es, Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen zu fordern, die ungünstiger sind als jene anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten - es sei denn, das Unternehmen weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist. Untersagt werden soll ferner, dass die Entgelte die Kosten in "unangemessener Weise" übersteigen. Die Regelung soll bis Ende 2012 befristet werden. Eine Preisregulierung auf bisher nicht regulierten Märkten werde dadurch aber nicht eingeführt. Es bleibe bei einer nachträglichen Kontrolle der Kartellbehörde über marktbeherrschende Unternehmen im Einzelfall.
Darüber will die Regierung das Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis im Lebensmittelhandel verschärfen, um kleinere und mittlere Einzelhändler zu schützen. Nun soll auch der gelegentliche Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis untersagt werden. Zur Begründung heißt es, der Lebensmitteleinzelhandel sei von einem teilweise ruinösen Preiskampf geprägt. Von den Niedrigpreisstrategien der Handelsunternehmen gehe auf Dauer auch eine Gefahr für die Qualität der Lebensmittel aus, schreibt die Regierung. Mit dem Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis will die Regierung deshalb ein Signal für einen hohen Sicherheitsstandard bei Lebensmitteln setzen. Sachlich gerechtfertigte Verkäufe unter Einstandspreis sollen aber im Einzelfall möglich sein, heißt es weiter.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme sechs Änderungsvorschläge unterbreitet, denen die Regierung in ihrer Gegenäußerung entweder zustimmt oder eine Prüfung zusagt. Unter anderem geht es um die Frage der Beteiligung der Bundesnetzagentur an den Verfahren der Landesregulierungsbehörden.