LÄNDLICHER RAUM
Mehr als eine Milliarde Euro stehen dieses Jahr zur Förderung von Agrarstruktur und Küstenschutz bereit
Gut eine Milliarde Euro stellen Bund und Länder in diesem Jahr für die Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Verfügung. 615 Millionen Euro kommen dafür aus dem Bundeshaushalt, wie die Bundesregierung in ihrem Rahmenplan zur Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ( 16/5324 ) berichtet.
Was in welchem Umfang gefördert wird, hat die Regierung in ihrer nationalen Strategie zur Entwicklung des ländlichen Raumes von 2007 bis 2013 festgelegt. Der erste Förderbereich, die Verbesserung der ländlichen Strukturen, zielt darauf ab, die Wirtschaftskraft auf dem Land dauerhaft zu stärken. Dazu gehören etwa Informations- und Beratungsangebote sowie die Förderung des Tourismus und der Infrastruktur. Zweiter Förderbereich ist die Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstrukturen. Existenzgründungsprojekte, etwa zugunsten des Urlaubs auf dem Bauernhof oder für Biogasanlagen, sollen den rückläufigen Bedarf an Arbeitskräften in der Landwirtschaft abfangen. Der dritte Förderbereich nennt sich "nachhaltige Landbewirtschaftung". Bauern in benachteiligten Gebieten können dazu Ausgleichszahlungen für die Bewirtschaftung ihrer Grundstücke erhalten. Damit soll die "Überlebensfähigkeit der ländlichen Gemeinschaften" gesichert werden. Gefördert werden darüber hinaus forstwirtschaftliche Investitionen, etwa die Aufforstung oder die naturnahe Waldbewirtschaftung. Mit ihrer Hilfe soll sich der Wald ökologisch und wirtschaftlich stabil entwickeln. Zu den "sonstigen Maßnahmen" gehört beispielsweise die Unterstützung nachhaltiger Tierzuchtprogramme.
Beim Küstenschutz geht es schließlich um die Sicherung der Küste durch Hochwasserschutz, Wellenbrecher, Uferschutzwerke oder Seedeiche. Küstenschutzmittel erhalten Niedersachsen mit 42,99 Millionen Euro, Schleswig-Holstein mit 24,3 Millionen Euro, Mecklenburg-Vorpommern mit 13,69 Millionen Euro, Hamburg mit 7,96 Millionen Euro und Bremen mit 1,95 Millionen Euro.
Die meisten Fördermittel stehen Bayern mit 188,73 Millionen Euro zur Verfügung, gefolgt von Niedersachsen mit 139,14 Millionen Euro und Baden-Württemberg mit 100,26 Millionen Euro. Brandenburg folgt an vierter Stelle mit 86,4 Millionen Euro vor Mecklenburg-Vorpommern mit 77,12 Millionen Euro. Auf den weiteren Plätzen liegen Nordrhein-Westfalen mit 66,44 Millionen Euro vor Sachsen-Anhalt mit 58,85 Millionen Euro, Sachsen mit 57,47 Millionen Euro, Schleswig-Holstein mit 56,58 Millionen Euro, Thüringen mit 54,04 Millionen Euro und Rheinland-Pfalz mit 53,86 Millionen Euro. Für Hessen sind 45,89 Millionen Euro vorgesehen, für Hamburg 9,57 Millionen Euro, für das Saarland 6,75 Millionen Euro und für Bremen 2,8 Millionen Euro. Schlusslicht ist Berlin mit 500.000 Euro.
Die Zuschüsse setzen voraus, dass mindestens 30.000 Euro investiert werden; förderfähig sind Investitionen bis zu 1,5 Millionen Euro. Geförderte Grundstücke, Bauten oder Anlagen dürfen zwölf Jahre lang, Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte fünf Jahre lang nicht verkauft oder zweckentfremdet genutzt werden. Für den Urlaub auf dem Bauernhof können aus der Gemeinschaftsaufgabe maximal 25 Gästebetten gefördert werden.