Die Fraktion Die Linke setzt sich dafür ein, auf weitere Senkungen des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zu verzichten. Mit Blick auf die zu erwartenden Milliarden-Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt die Fraktion in einem Antrag ( 16/6035 ), bei den Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik dürfe nicht weiter gespart werden. Das bedeute, "sowohl auf weitere Beitragssatzsenkungen zu verzichten, als auch die bereits zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen". Zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit müssten alle Mittel genutzt werden - beispielsweise durch rechtzeitige und langfristige berufliche Weiterbildung.
Die Fraktion Die Linke will Versicherte mit geringem Einkommen wieder von der Zuzahlung bei Medikamenten, Heilmitteln, stationären Krankenhausaufenthalten und Zahnersatz befreien. Zuzahlungen benachteiligten Kranke und hier wiederum ärmere Menschen stärker als wohlhabende, schreiben die Abgeordneten zur Begründung ihres Antrags ( 16/6033 ). Eine Studie zeige, dass sich bei einem Einkommen von weniger als 500 Euro monatlich die Zahl der Arztbesuche um mehr als 30 Prozent reduziert habe. Bei einem Einkommen von bis zu 1.000 Euro betrage die Minderungsrate knapp 20 Prozent. In der Gruppe mit einem Einkommen von 2.000 bis 2.500 Euro sei die Zahl der Arztkontakte etwa gleich geblieben, während jene mit mehr als 5.000 Euro Einkommen fast 40 Prozent häufiger zum Arzt gingen, schreibt die Fraktion. Die Abschaffung der Zuzahlungsbefreiung im Jahr 2004 habe zu einer offenkundigen Fehlsteuerung geführt, heißt es in dem Antrag weiter.
Die Liberalen wollen Kindern aus armen Familien besser helfen. Deshalb fordern sie in einem Antrag ( 16/5960 ) die Regierung dazu auf, das Unterhaltsvorschussgesetz zu ändern. So soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit eines Kindes und nicht wie bisher bis zum zwölften Lebensjahr gewährt werden, um "das Kindeswohl auch bei später auftretenden Zerwürfnissen wie Trennung und Scheidung besser berücksichtigen zu können". Im Gegenzug soll die Bezugsdauer des Vorschusses auf 36 Monate verkürzt werden, da es sich dabei nur um eine "vorübergehende Hilfe in einer Phase der Neuordnung der eigenen Verhältnisse des alleinerziehenden Elternteils" handele. Zusätzlich wird ein Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts gefordert, in dem die Regelung des Mindestbedarfs der Kinder so gefasst ist, dass eine "finanzielle Schlechterstellung von minderjährigen Kindern" ausgeschlossen ist.
Die Linke pocht auf eine strikte Trennung polizeilicher und militärischer Zuständigkeiten und lehnt deshalb eine Ausweitung der Inlandseinsätze der Bundeswehr kategorisch ab. In einem Antrag ( 16/6036 ) kritisiert die Fraktion, die Bundesregierung suche nach Vorwänden, um derartige Einsätze zu rechtfertigen. Im Inland werde die Sicherheit aber "durch die Polizei gewährleistet". Immer wieder in der deutschen Geschichte habe das Militär polizeiliche Aufgaben wahrgenommen, "um demokratiefeindliche Ziele zu befördern". Als Reaktion darauf sei die strikte Trennung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten im Grundgesetz festgeschrieben worden. Dies müsse man respektieren und beherzigen.
Eine Rücknahme der vor 15 Jahren abgegebenen Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention wäre "migrationspolitisch bedenklich" und könne zu einem Anstieg der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer führen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/6076 ) auf eine Große Anfrage der Grünen ( 16/4205 ). Deshalb sowie wegen der Gefahr, dass die Rückname der Erklärung zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des nationalen Aufenthalts- und Asylrechts führen würde, seien zwölf Bundesländer nicht bereit, den Vorbehalt fallen zu lassen. Die Bundesregierung sehe sich außerstande, die Erklärung zur Kinderrechtskonvention gegen den Willen der Länder zurückzunehmen. Deutschland hatte 1992 eine Erklärung hinterlegt, die unter anderem besagt, dass keine Bestimmung der UN-Kinderrechtskonvention so ausgelegt werden kann, dass sie das Recht Deutschlands beschränkt, Gesetze über die Einreise von Ausländern und die Bedingung ihres Aufenthalts zu erlassen.