Nach einer schwierigen Anlaufphase und einigen Nachbesserungen erfreut sich die Riester-Rente immer größerer Beliebtheit. 8,5 Millionen Deutsche verfügten Ende März über einen solchen Altersvorsorgevertrag, der vom Staat mit Zuschüssen und Steuerersparnissen gefördert wird. 740 Millionen Euro Zulagen wurden zum Termin Mitte Mai an die Sparer ausgezahlt - ein neuer Rekord seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002. Der Name geht auf den damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) zurück. Maximal bekommen die Sparer in diesem Jahr 114 Euro vom Staat - vorausgesetzt sie legen drei Prozent ihres Vorjahreseinkommens fürs Alter zurück. Ab 2008 gibt es 154 Euro, sofern vier Prozent des Gehalts auf das Vorsorgekonto fließen. Für Familien gibt es eine Zulage pro Kind in Höhe von 138 Euro. 2008 steigt sie auf 185 Euro, für alle nach 2007 geborenen Kinder beträgt sie dann sogar 300 Euro.
Neben der Förderung über Zulagen gibt es bei der Riester-Rente auch die Möglichkeit zusätzlicher Steuerersparnisse. In diesem Jahr können beim Finanzamt bis zu 1.575 Euro als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, 2008 werden es bis zu 2.100 Euro sein. Gefördert wird eine Vielzahl von Finanzprodukten: neben der klassischen privaten Rentenversicherung auch Banksparpläne oder risikoreichere Fondssparpläne. Voraussetzung: Der Anbieter muss garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge als Rente zur Verfügung stehen. Zudem müssen lebenslange Rentenzahlungen gewährleistet sein. Die Koalition bemüht sich, die Riester-Rente attraktiver zu machen. Für 2008 ist ein Sonderbonus für Berufsteinsteiger geplant. Wer noch vor dem 21. Geburtstag einen Vertrag abschließt, soll einmalig 100 Euro erhalten. Zudem ringen Union und SPD darum, wie ein Eigenheim aus dem angesparten Kapital finanziert werden kann.
Bei der Rürup-Rente handelt sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird. Im Jahr 2005 wurde sie als Grundsicherung neben der gesetzlichen Alterssicherung eingeführt. Der Name geht auf den Wirtschaftsweisen und Sozialexperten Bert Rürup zurück. Besonders interessant ist diese Privatrente für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht gesetzlich versichert sind und somit auch nicht von der Riester-Förderung profitieren. Aber auch Arbeiter, Angestellte und Beamte können die Rürup-Rente als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung nutzen.
Abgeschlossen wird der Vertrag bei einem privaten Versicherungsunternehmen - als konventionelle Rentenversicherung oder als fondsgebundene Lebensversicherung. Beitragsfreie Zeiträume stehen einer steuerlichen Förderung nicht entgegen. Eine Rentenzahlung gibt es frühestens mit 60. Lebenslange Zahlungen müssen garantiert sein; das Vermögen ist vor Hartz IV geschützt.
Die Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. In diesem Jahr erkennt das Finanzamt 64 Prozent des maximalen Beitrags (20.000 Euro für Singles/40.000 Euro für Ehepaare) an, wobei auch die Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung hinzugerechnet werden müssen. Der Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Für Arbeiter und Angestellte bleibt - außer bei sehr hohen Gehältern - meist nur ein geringer Steuervorteil.
Betriebsrenten haben in den vergangenen Jahren einen Boom erlebt. Der Grund: Seit 2002 haben Beschäftigte das Recht, einen Teil ihres Lohns in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren, um später eine Betriebsrente zu erhalten - das Prinzip der Entgeltumwandlung. Dabei können sie Teile ihres Gehalts oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld einsetzen. Das Geld wird vom Bruttoeinkommen abgezogen und fließt ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in die Rente. Das Unternehmen kann sich an der Vorsorge beteiligen oder sie auch allein tragen. Bis Ende 2006 machten rund 2,7 Millionen Arbeitnehmer von der Entgeltumwandlung Gebrauch. Pro Beschäftigtem wurden etwa 1.200 Euro im Jahr aufgewendet. Die Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung soll eigentlich Ende 2008 auslaufen; Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will die Förderung aber erhalten.
Zur Auswahl stehen dem Arbeitgeber fünf Möglichkeiten: Im Rahmen einer Direktzusage kann er die Betriebsrente selbst organisieren. Der Arbeitgeber kann sich auch einer Unterstützungskasse bedienen. Eine Direktversicherung dagegen ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die die Firma für ihre Beschäftigten abschließt. Zudem gibt es Pensionskassen und Pensionsfonds.