BEamtenversorgung
Ohne eine Erhöhung des Pensionsalters geraten vor allem die Landeshaushalte in Turbulenzen. Ein Zwischenruf.
Der demografische Wandel ist ein gesellschaftliches Problem und die Folgen sind entsprechend von der gesamten Gesellschaft zu tragen. Arbeiter und Angestellte haben im Bereich der Alterssicherung mit den jüngsten Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung bereits ihren Teil zur Nachhaltigkeit beigetragen. Hingegen steht beim zweitgrößten Alterssicherungssystem, der Beamtenversorgung, diese Bringschuld noch aus.
Nicht zuletzt weil der Alterungsprozess für das bedienstete Personal noch ungünstiger verläuft als für die Gesamtbevölkerung, ist künftig mit stark steigenden Versorgungsausgaben, die besonders die Länderhaushalte - die Bundesländer beschäftigen den Großteil des Personals - unter erheblichen Druck setzen. Ohne Reformen zur Ausgabeneindämmung führt dies zwangsläufig zu einer spürbaren Einschränkung des Handlungsspielraums der Länder.
Zwar gab es auch in der Beamtenversorgung bereits weitreichende Reformen wie das Versorgungsreformgesetz 1998 und das Versorgungsänderungsgesetz 2001, um nur die beiden wichtigsten zu nennen. Diese haben aber lediglich die Rentenreform 2001, also die Kürzungen des Altersvorsorgeanteils in der modifizierten Bruttolohnanpassung, auf die Beamtenversorgung übertragen. Die Übertragung der Kürzungen der gesetzlichen Rentenleistungen durch den im Jahr 2005 eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor und durch die am 30. März 2007 beschlossene Erhöhung des Rentenzugangsalters auf 67 Jahre, stehen für die Beamten- versorgung aber noch aus.
Der Versuch der Bundesregierung im Juni 2005, einen Entwurf eines Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes mit wirkungsgleichen Leistungskürzungen auf die Beamtenversorgung zu verabschieden, scheiterte am angekündigten Widerstand des Bundesrates. Mit dem Gesetz wäre der Höchstruhegehaltssatz bis 2030 auf 66,5 Prozent deutlich gesenkt worden, wodurch erhebliche Entlastungen für die öffentlichen Haushalte hätten erzielt werden können.
Diese Chance wurde jedoch zunächst vertan. Mit der Föderalismusreform I und der (wieder) gewonnenen Kompetenz der Länder im Bereich der Besoldung und Versorgung haben sich aber neue Möglichkeiten ergeben. Die Länder können nun - abgesehen von möglichen parteipolitischen Beschränkungen - selbst bestimmen, ob und wie sie ein mögliches Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz ausgestalten.
Neben der wirkungsgleichen Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors ist auch eine Erhöhung des Pensionsalters für Beamte unbedingt erforderlich. Für die allgemeine Bevölkerung wird das Rentenzugangsalter um zwei Jahre erhöht, um die in den vergangenen 40 Jahren gestiegene Lebenserwartung von etwa vier Jahren beziehungsweise die längere Bezugszeit der Renten aufzufangen. Die Erhöhung erfolgt sukzessive zwischen 2012 und 2029 und führt bei unveränderter Ruhestandsentscheidung der Versicherten zu einer Kürzung der Renten um 7,2 Prozent.
Das von Kritikern hervorgebrachte Argument der sozialen Unausgewogenheit dieser Maßnahme, das letztlich zur Ausnahmeregelung für langjährig Versicherte geführt hat, führt ins Leere, weil es nicht um die Erhöhung des effektiven Zugangsalters, sondern um eine Leistungskürzung - um eben 7,2 Prozent - geht. Die Ausnahmeregelungen zum Rentenzugangsalter in der gesetzlichen Renteversicherung sind insofern "teure Ausnahmen", weil sie einen Teil des Nachhaltigkeitseffekts zunichte machen. Entsprechend sollten derartige Ausnahmen im Bereich der Beamtenversorgung vermieden werden.
Die Erhöhung des Eintrittsalters in das Pensionssystem für Beamte um zwei Jahre wäre allerdings nur eine Eins-zu-Eins-Übertragung und keine wirkungsgleiche. Dafür müsste das Pensionsalter sogar auf 68 Jahre erhöht werden, weil ein heute 65-jähriger Beamter eine um etwa zwei Jahre längere Lebenserwartung im Vergleich zur Gesamtbevölkerung aufweist. Gleichzeitig müsste außerdem auch die Einführung des höheren Pensionsalters schneller vonstatten gehen, da der Alterungsprozess der Beamten schneller, nämlich bereits bis etwa 2020, verläuft.
Sowohl für die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors wie auch die Erhöhung des Pensionsalters ist allerdings darauf zu achten, dass sie systemkonform durchgeführt werden, was jedoch angesichts des Vollversorgungscharakters der Pensionen schwer umzusetzen sein wird. Ferner wäre auch die Höhe des Versorgungsabschlags von 3,6 Prozent pro Jahr neu zu prüfen, da er auf Basis der fiskalischen Neutralität der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet wurde. Aufgrund der längeren Lebenserwartung der Beamten müssten die Versorgungsabschläge vermutlich niedriger sein, um diese nicht über Gebühr zu belasten.
Angesichts der steigenden Versorgungslasten sowie der Erhaltung der sozialen Symmetrie zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung sollten entsprechende Reformen möglichst zeitnah erfolgen. Für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes ist der Dienstgeber wesentlich verantwortlich. Verantwortungsvolle Personalpolitik bedeutet deshalb, die langfristige Finanzierbarkeit der Versorgungsausgaben sicherzustellen. Neben den genannten Maßnahmen gehört hierzu die vorausschauende Planung von Neueinstellungen - eine allerdings uralte Diskussion.
Professor Bernd Raffelhüschen ist Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Emiliy Phuong Dang ist dort wissenschaftliche Mitarbeiterin.