Der Eckrentner ist eine für statistische Zwecke erfundene Musterperson, mit deren Hilfe das durchschnittliche Rentenniveau errechnet wird. Er hat das 65. Lebensjahr vollendet und 45 Jahre lang mit seinem Durchschnittsverdienst in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Der Verdienst entspricht dabei jeweils dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Für jedes volle Beitragsjahr hat er sich einen Rentenpunkt erworben, also insgesamt 45 Punkte. Diese werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.
Der Rentenwert ist die monatliche Altersrente für ein Kalenderjahr, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind. Dabei berücksichtigt der Gesetzgeber Veränderungen des Beitragssatzes bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Ebenfalls einbezogen wird seit 2005 ein Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern widerspiegelt. Seit Einführung der Riester-Rente werden auch die staatlich geförderten privaten Initiativen zur Altersvorsorge bei der Berechnung des Rentenwertes berücksichtigt.
Seit dem 1. Juli 2007 liegt dieser Rentenwert im Westen bei 26,27 Euro und im Osten bei 23,09. So erreicht ein Versicherter, dessen Biografie mit dem des Standardrentners übereinstimmt, derzeit eine Monatsrente von 1.182,15 Euro in Westdeutschland und 1.039,05 Euro in Ostdeutschland.
Das Verhältnis der Rente des Eckrentners zum aktuellen Durchschnittseinkommen beziffert das Rentenniveau. Das Rentenniveau wird nach den Prognosen des Rentenversicherungsberichts 2006 von 52,4 Prozent im Jahr 2006 auf 46,6 Prozent im Jahr 2020 zurückgehen. Das durchschnittliche Rentenzugangsalter ist nach jüngsten Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. 2006 gingen Frauen im Durchschnitt mit 63,2 und Männer mit 63,3 Jahren in Altersrente. Damit nahmen Männer ihre Altersrente rund 1,2 Jahre und Frauen rund 0,8 Jahre später in Anspruch als vor dem Inkrafttreten der Anhebung und Flexibilisierung der Altersgrenzen im Jahr 1997. Dieser Anstieg sei zum Teil demografisch bedingt, spiegle aber auch die "Reaktion der Versicherten wider, die sich für einen späteren Renteneintritt entscheiden, um Abschläge zu vermeiden oder deren Höhe zu verringern."
Die Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die dem Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen soll. Der Arbeitnehmer kann Altersteilzeit beantragen, sofern er das 55. Lebensjahr vollendet hat, innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden oder fünf Jahre im Beschäftigungsverhältnis gearbeitet hat.
Es gibt zwei Modelle der Altersteilzeit: Das Blockmodell beinhaltet, dass in der ersten Hälfte des Arbeitsteilzeitverhältnisses der Arbeitnehmer in vollem Umfang arbeitet und in der zweiten Hälfte freigestellt ist. Das Teilzeitmodell bedeutet, dass die Arbeitszeit während der Dauer des Arbeitsteilzeitverhältnisses um 50 Prozent reduziert wird. Seit 2006 wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1951 die Altersgrenze für den Rentenbeginn nach Altersteilzeit in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben.