In der Großen Koalition setzte die Union die schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre durch. CDU/CSU sehen darin eine Antwort auf steigende Lebenserwartung und sinkenden Geburtenzahlen. Zur Frage der sozialen Abfederung verweist auf die bestehende Erwerbsminderungsrente, die bei gesundheitlicher Beeinträchtigung einspringe.
Wichtig ist der Union, dass die Anhebung der Altersgrenze einhergeht mit verbesserten Arbeitsmarktschancen für Ältere. Weiteres zentrales Anliegen der Rentenpolitik von CDU/CSU ist es, die Beitragszahler in der Erziehungsphase finanziell zu entlasten, Eltern somit grundsätzlich besser zu stellen als Kinderlose.
Die gesetzliche Rente soll zunehmend durch eine betriebliche und private Säule ergänzt und entsprechend gefördert werden. Privates Wohneigentum will die Union als Element der privaten Altersvorsorge ähnlich wie die Riester-Rente fördern und verhandelt darüber mit der SPD. Die Initiative von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD), die Sozialabgabenfreiheit bei der betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus zu erhalten, trifft bei den Christdemokraten und -sozialen auf Sympathie.
Ein neues, "armutsfestes" Rentenmodell hat unlängst der CDU-Arbeitnehmerflügel (CDA) vorgeschlagen. Das Fundament soll eine Sockelrente bilden, auf die jeder Bürger Anspruch hat. Zur Finanzierung dienen Beiträge, die auf alle Einkünfte erhoben werden - auch auf Mieten und Kapitalanlagen. Als zweite Stufe kommt eine Pflichtversicherung hinzu, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird. Dritte Stufe soll die betriebliche oder private Altersvorsorge sein.