Die FDP-Fraktion will den Geschäftssinn der Kommunen zügeln. In einem Antrag ( 16/5963 ) verlangt sie eine entsprechende Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Die Abgeordneten stellen fest, dass sich die Kommunen in einem Umfang wirtschaftlich betätigen, der weit über den "Kernbereich der Daseinsvorsorge" hinausgeht. Dadurch würden vor allem kleine und mittlere Betriebe im Mittelstand und im Handwerk benachteiligt und in ihrer Wettbewerbsfreiheit beeinträchtigt.
Anders als kommunale Unternehmen hätten sie weder eine garantierte Finanzausstattung noch günstige Finanzierungsmöglichkeiten und zudem ein Insolvenzrisiko. Die derzeitige Rechtslage sei so, dass private Konkurrenten nicht mit Erfolg gegen eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen vor den Verwaltungsgerichten klagen könnten. Sie hätten daher meist keine Möglichkeit, sich gegen einen Marktzutritt kommunaler Wirtschaftsunternehmen zu wehren, der die Grenzen der jeweiligen Gemeindeordnung überschreitet. Die FDP vermisst einen "angemessenen Rechtsschutz" privater Unternehmen gegen einen solchen "rechtswidrigen Marktzutritt". Erforderlich sei daher eine gesetzliche Klausel, die einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegenüber der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden und vor allem ihrer privatrechtlich organisierten Tochtergesellschaften begründen kann.