Bis zu 1.200 Berufssoldaten werden ab diesem Jahr bis zum Jahr 2011 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Dies beschloss der Bundestag am 24. November mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Ein entsprechender Gesetzentwurf ( 16/6123 ) wurde damit angenommen. FDP und Linke votierten dagegen; die Grünen enthielten sich. Die Vorruhestandsregelung soll für jene Berufssoldaten gelten, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und für die keine adäquate Verwendungsmöglichkeit im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums oder einer anderen Bundesbehörde besteht.
Die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland zu stärken, ist Ziel eines Antrages ( 16/6646 ) der Linksfraktion. Die Bundesregierung soll damit aufgefordert werden, im jeweiligen Antrag zur Zustimmung zum Streitkräfteeinsatz darüber zu informieren, ob auch Spezialkräfte beteiligt sein sollen. Im einem weitere Antrag ( 16/6770 ) fordern die Grünen, der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung solle Überprüfungskriterien für Auslandseinsätze erarbeiten. Weiter soll er dem Bundestag eine Empfehlung vorlegen, wie die Unterrichtung über und die Evaluation von Auslandseinsätzen strukturell verbessert werden können.
Gegen junge Straftäter, die ein schweres Verbrechen begangen haben und dafür zu mindestens sieben Jahren Haftstrafe verurteilt wurden, soll künftig auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Voraussetzung dafür ist, dass der Täter für andere Menschen weiter gefährlich sein kann. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/6562 ) vorgelegt. Das Jugendgerichtsgesetz soll entsprechend geändert werden. In Frage kommen ausschließlich Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung sowie Fälle von Raub- und Erpressungstaten mit Todesfolge. Als Voraussetzung für die nachträgliche Anordnung einer solchen Sicherungsverwahrung gelte, dass das Opfer durch die Tat seelisch oder körperlich schwer geschädigt sein muss.
Nach Ansicht der Liberalen ist es Zeit, die Sicherheitsregeln für Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugreisenden auf den Prüfstand zu stellen. In einem entsprechenden Antrag ( 16/6641 ) schreibt die Fraktion, die Regierung solle sich gegenüber der EU-Kommission für Sicherheitsmaßnahmen gegen Terroranschläge in der Luftfahrt einsetzen, die "unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit tatsächlich erfolgversprechend im Hinblick auf realistischerweise bestehende Gefahren sind". Der Nutzen der EU-Verordnung, nach der Passagiere nicht mehr als 100 Milliliter an Flüssigkeiten im Handgepäck mit sich führen dürfen, sei "äußerst umstritten".
Über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf ( 16/6563 ) vorgelegt. Der EU-Rahmenbeschluss solle in das deutsche Recht umgesetzt werden. Vorgesehen sei, die Vorlage durch einige Änderungen des Gesetzes über die internationalen Rechtshilfe in Strafsachen umzusetzen. Der Bundesrat hat am 21. September bereits beschlossen, dass er keine Einwände gegen den Gesetzentwurf hat.
Bestechung oder Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten will ein Gesetzentwurf der Grünen ( 16/6721 ) schärfer unter Strafe stellen. Wertungen des Abgeordneten- und Parteiengesetzes würden genauso berücksichtigt wie die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages sowie seiner Geschäftsordnung. Wie die Grünen schreiben, sei die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch "völlig unzureichend". Sie erfasse wesentliche Tätigkeiten von Abgeordneten in den Parlamenten - jenseits der Abstimmungen - nicht. Auch der Bundesgerichtshof habe Berlin aufgefordert, in diesem Bereich eine Erweiterung der Strafbarkeit vorzusehen.