Dass es schließlich doch noch ein Ergebnis gibt, hat viele Beteiligte überrascht: Seit Mai 2004 ringen die EU und die Vereinigten Staaten um ein Abkommen zur Fluggastdatenübermittlung. Ein damals abgeschlossenes Abkommen wurde 2006 für nichtig erklärt und außer Kraft gesetzt und durch ein Interimsabkommen ersetzt. Im Juli dieses Jahres konnte ein neuer Vertrag ausgehandelt werden, zu dem die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf ( 16/6750 ) vorgelegt hat.
Er wurde am 24. Oktober im Bundestag in erster Lesung beraten und an den Innenausschuss überwiesen. Darin wird geregelt, wie Fluggesellschaften, die Passagierflüge in oder aus den USA vornehmen, Fluggastdaten an das United States Department of Homeland Security (DHS) weiterleiten. Danach wird sich unter anderem zum 1. Januar 2008 das Übermittlungsverfahren ändern: Während das DHS bislang im so genannten Pull-Verfahren - im automatisierten Abrufverfahren - selbst auf die Daten zugreift, werden die Fluggesellschaften künftig die Daten von sich aus übermitteln (Push-Verfahren). Sensible Daten wie etwa Rasse, Religion oder Daten über die Gesundheit sollen herausgefiltert und umgehend gelöscht werden. Alle anderen Daten werden für sieben Jahre in einer "aktiven Datenbank" gespeichert und verbleiben dann weitere acht Jahre in einer "ruhenden" Speicherung.
Diese Regelungen stießen bei der Mehrheit der Abgeordneten, die ihre Reden zu Protokoll gegeben hatten, auf Kritik. Wolfgang Gunkel (SPD) sagte, ihn mache die Speicherzeit "stutzig". Die Rednerin der Grünen, Silke Stokar, bezeichnete das Abkommen als "rechtswidrig". Beatrix Phillip (CDU) sagte dagegen: "Wir haben den Datenschutz in den USA nicht zu bewerten."