Alle digitalen und analogen Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender müssen werbefrei sein - jedenfalls wenn es nach den Vorstellungen der Fraktion Die Linke geht. Das geht aus einem Antrag ( 16/6773 ) hervor, der am 25. Oktober in den Bundestag eingebracht und in die Ausschüsse überwiesen wurde.
Der zunehmenden "Tendenz zur Selbstkommerzialisierung" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müsse Einhalt geboten werden, so die Linksfraktion. Nur so lasse sich die Akzeptanz der Gebührenfinanzierung langfristig sicherstellen. Dadurch entstünde einerseits ein Qualitäts- und Alleinstellungsmerkmal gegenüber den privaten Sendern - andererseits wird die Unabhängigkeit gestärkt. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung des Rundfunks stünden das klassische Fernsehen und der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor neuen Herausforderungen.
Um diesen gerecht werden zu können, dürften keine formalen Beschränkungen in der Wahl des zu erbringenden digitalen Angebots auferlegt werden, heißt es. Die Schaffung neuer digitaler Aktivitäten müsse allerdings im vorhandenen Budget erfolgen oder durch Einsparungen in anderen Bereichen getragen werden. Das der terrestrisch-digitale Rundfunkempfang auch weiterhin unverschlüsselt möglich sein soll, ist ebenso im Interesse der Linken, wie die Befreiung von PCs und Mobiltelefonen von der Rundfunkgebühr. Gefordert wird außerdem, den diskriminierungsfreien Zugang und die Auffindbarkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter auf allen Plattformen zu gewährleisten.
Einen besseren Datenschutz für Internetnutzer fordern die Linken in einem weiteren Antrag ( 16/6772 ). Mit der Novellierung des Telemediengesetzes (TMG) solle auch die Rechtssicherheit im Geschäftsbereich des E-Commerce gewährleist werden. Das im März 2007 verabschiedete TMG sei unter großem Zeitdruck zustande gekommen und enthalte noch viele ungeklärte und praxisferne Regelungen.
Die Antragsteller, sprechen sich dafür aus, die Erstellung von Nutzerprofilen nur bei vorheriger Einwilligung des Nutzers zu erlauben. Die Versendung von Werbemails, so genannter Spams, sei an eine vorliegende Zustimmung des Empfängers zu knüpfen. Verstöße dagegen müssten als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Außerdem sollen die Datenschutzvorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG), wie etwa das Fernmeldegeheimnis, auch auf das TMG übertragen werden. Eine Auskunftspflicht der Provider gegenüber Nachrichtendiensten dürfe es im Interesse des Datenschutzes nicht geben. Zudem wird die Einführung eines Koppelungsverbots vorgeschlagen. Die Nutzung von Internetdiensten könne nicht an die Zustimmung zu weit reichender Datenerhebung und -verwendung gekoppelt werden.