JAHRESSTEUERGESETZ 2008
Bundesrat fordert Änderungen. Aus für das Anteilsverfahren.
Die Koalitionsfraktionen sind auf Distanz zu den Plänen der Bundesregierung gegangen, für berufstätige Ehepaare ein "optionales Anteilsverfahren" als Alternative zur Steuerklasse V anzubieten. Vorgesehen war, den Lohnsteuerabzug im Verhältnis der Gehälter beider Ehepartner zu ermöglichen. Zu diesem Verfahren wird es nun wohl nicht kommen, wenn der Bundestag voraussichtlich am 9. November das Jahressteuergesetz 2008 ( 16/6290 ) beschließt.
Stattdessen gehen die Überlegungen in Richtung eines Durchschnittssatzverfahrens, wie die Unionsfraktion am 24. Oktober im Finanzausschuss mitteilte. Ein solches Verfahren, das sich an den Vorjahreseinkünften orientiert, hat auch die FDP vorgeschlagen ( 16/6396 ). Anders als die FDP will die Koalition die Steuerklasse V jedoch nicht abschaffen. Denn Datenschutzprobleme wie beim Anteilsverfahren gebe es auch hier, sodass dies nur eine Wahlmöglichkeit sein könne.
Von der Opposition auf die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angesprochen, erklärte die Koalition, sie wolle am Werktorprinzip festhalten. Bevor das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage nicht entschieden habe, gebe es keinen Handlungsbedarf. Die Koalition kündigte im Übrigen eine Reihe von Änderungsanträgen zum Jahressteuergesetz an, die zum Teil auf Vorschläge des Bundesrates zurückgehen. Unter anderem hatte die Länderkammer angeregt ( 16/6739 ), im Ausland ansässige Betreiber von Offshore-Windenergieanlagen, die im Meer auf dem deutschen Festlandsockel stehen, gleich zu besteuern wie inländische Anlagenbetreiber. Auch sollten die Offshore-Betreiber bei der Gewerbebesteuerung nicht mehr bessergestellt werden als ihre Konkurrenten auf dem Festland. Ferner will der Bundesrat für ehrenamtliche rechtliche Betreuer einen Steuerfreibetrag in Höhe der Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro einführen. Die Regierung will beides prüfen.