Der Finanzausschuss will Mikrofinanz-Fonds als neue Fonds-Kategorie in das Investmentgesetz aufnehmen. Dies beschloss er am 24. Oktober, als er den Regierungsentwurf zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften ( 16/5576 ) in geänderter Fassung annahm. 38 Änderungsanträge der Koalition wurden angenommen, ein Änderungsantrag der Grünen abgelehnt. Zugleich lehnte der Ausschuss einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/661 ) ab, die Marktstabilität der offenen Immobilienfonds zu sichern und das Vertrauen der Anleger zu stärken.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fondsbranche zu steigern, damit Fondsvermögen nicht mehr ins Ausland abwandert.
Mikrofinanz-Publikumsfonds ermöglichen es Privatanlegern, sich an der Refinanzierung von Kleinstkrediten an Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu beteiligen, die von Mikrofinanz-Instituten vergeben werden. Beschlossen wurde darüber hinaus eine weitere Liberalisierung bei den Spezialfonds. So sollen die Anlagegrenzen gelockert und klarer gefasst werden. Den offenen Immobilienfonds will der Ausschuss die Beteiligung an mehrstöckigen Immobiliengesellschaften erlauben, wenn diese zu 100 Prozent vorgenommen wird.
Das Verbot, die Anleger bei Fondssparplänen zum großen Teil in den ersten Jahren mit Vertriebs- und Abschlusskosten zu belasten, wurde auf im EU-Ausland aufgelegte Fonds ausgedehnt, um inländische Fonds nicht zu benachteiligen. In dieser Frage hatte sich die SPD gegen die Union durchgesetzt. Die CDU/CSU verlangte daher, die Auswirkungen dieser Regelung nach einem Jahr zu überprüfen.