Das vereinte Klagen und Kritisieren von Kommunen und Ländern hat nichts genützt: Der Bund will sich im kommenden Jahr wie geplant mit rund 3,9 Milliarden Euro an den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligen, die Städte und Gemeinden für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II (Alg II) aufbringen müssen. Das sind etwa 400 Millionen Euro weniger als noch im Jahr 2007. Der Bundestag stimmte am 15. November gleichlautenden Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung ( 16/6774 , 16/7075 , 16/7111 , 16/7149 ) zu. Union und SPD votierten für die Vorlagen, die Oppositionsfraktionen dagegen.
Mit der Hartz-IV-Reform war festgelegt worden, dass die Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Der Bund findet, dass genau dies mit dem jetzt festgelegten Betrag geschieht, Länder und Kommunen hingegen nicht. Der Streit dreht sich vor allem darum, wie der Zuschuss des Bundes ermittelt wird. Die Länder plädieren dafür, dass sich die Anpassungsformel an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und nicht an der Entwicklung der Alg-II-Bedarfsgemeinschaften orientieren müsse. Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen im Sozialrecht erwerbsfähige Hilfebedürftige, deren Partner und Kinder.
Bundesrat und Kommunen argumentieren, dass sich zwar die Zahl der Bedarfsgemeinschaften verringert, die Höhe der Wohnkosten aber erhöht habe. Dies liege vor allem daran, dass seit Juli 2006 unter 25-Jährige nur noch im Ausnahmefall in eigene Wohnungen ziehen dürften. Außerdem stiegen die Energiekosten. Regierung und Koalition halten dagegen an der im vergangenen Jahr im Einvernehmen mit den Ländern beschlossenen Anpassungsformel für die Jahre 2008 bis 2010 fest. Danach erfolgt bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaftenzahl um ein Prozent eine Anpassung des Beteiligungssatzes um 0,7 Punkte.
Die Rechnung im Gesetzentwurf sieht so aus: Die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist im maßgeblichen Zeitraum von Juli 2005/Juni 2006 bis Juli 2006/Juni 2007 von 3,98 Millionen um 3,7 Prozent auf 3,83 Millionen zurückgegangen. Nach der Anpassungsformel verringert sich die durchschnittliche Bundesbeteiligung um 2,6 Prozentpunkte auf 29,2 Prozent. Im Einzelnen wird für Baden-Württemberg die Bundesbeteiligung auf 32,6 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 38,6 Prozent und für die übrigen 14 Länder auf je 28,6 Prozent fixiert. Die bundesdurchschnittliche Quote lag in diesem Jahr noch bei 31,8 Prozent.
Der FDP-Abgeordnete Heinz-Peter Haustein betonte, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften als Maßstab zu nehmen, sei der "Kardinalfehler". Für Die Linke sagte Katrin Kunert, der Bund wolle "sich aus der Verantwortung rechnen". Die Grünen bemängelten in einem Entschließungsantrag ( 16/7189 ), der keine Mehrheit fand, dass das CDU-regierte Baden-Württemberg und das SPD-regierte Rheinland-Pfalz höhere Anteile erhielten als die anderen Länder. Dies sei "abseits jeglicher Fakten".
Laut Gesetzentwurf belaufen sich die für 2008 zu erwartenden Kosten für Unterkunft und Heizung auf 13,4 Milliarden Euro. Mit dem Bundeszuschuss von 3,9 Milliarden Euro müssten die Kommunen einen Eigenanteil in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro aufbringen. Der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Andres (SPD) sagte, der Bund stehe zu seiner Zusage, die Kommunen insgesamt um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Er könne aber "nicht die Entlastung jeder einzelnen Kommune garantieren". Der CDU-Parlamentarier Karl Schiewerling stellte jedoch in Aussicht, die Bemessungsgrundlage zu überprüfen, falls die zugesagte Entlastung von 2,5 Milliarden Euro nicht erreicht werde.
Noch müssen die Kommunen ihre Hoffnung auf mehr Geld vom Bund auch für 2008 nicht aufgeben Der Gesetzentwurf ist nämlich zustimmungspflichtig. Das heißt, wenn die Länderkammer die Vorlage ablehnt, könnte es im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag zu neuen Verhandlungen kommen.